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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Weniger Geld aus der privaten Rente

Meine Lebensversicherung hat mir eine Mitteilung zur Zusatzrente aus der Überschussbeteiligung zur Rentenversicherung gesendet. Hierin kündigt sie eine Absenkung des monatlichen Auszahlungsbetrags des Überschusses von 415 Euro an, was in meinem Fall eine Reduzierung von weit mehr als 50 Prozent ausmacht. Begründet wird dies mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen und dass die Lebensversicherungen dadurch länger als ursprünglich prognostiziert Rentenleistungen zahlen werden. Ist eine derart hohe Absenkung Ihrer Meinung nach zulässig? Eine Angabe über den Beginn der veränderten Auszahlung wurde auch nicht gemacht.

Die Absenkung Ihrer Rente ist vom Aktuar Ihres Lebensversicherers abgesegnet worden, also sicherlich nicht betrügerisch.

Wahrscheinlich haben Sie eine Rentenversicherung mit konstanter Auszahlung abgeschlossen, in die Sie einen Einmalbeitrag einzahlten oder bei der Sie vor Auszahlungsbeginn einige Zeit Beiträge für eine spätere Rente ansparten.

Für die Absenkung der nicht verbindlichen Überschüsse kann es mehrere Gründe geben. Einerseits kann sie tatsächlich aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Deutschen erfolgt sein. Begann die Rentenzahlung beispielsweise Ende 2004, kann die ab 2005 bindend unterstellte erhöhte Lebenserwartung voll zu Buche geschlagen haben. Sofern Sie bis kurz vor diesem Termin einzahlten oder einen Einmalbeitrag zu diesem Zeitpunkt leisteten, wäre es allerdings sehr unfair gewesen, Sie darauf nicht vorzubereiten. Denn seit Mitte 2004 war dieser Punkt den Lebensversicherern bekannt, und man hätte Sie vorwarnen müssen. Zahlten Sie bereits zwei, drei Jahre vorher ein, konnte Ihr Versicherer damals noch nicht wissen, dass er wegen der längeren Lebenserwartung bald anders kalkulieren muss.

Weitere Ursache für die gesunkene Auszahlung dürften schwache Kapitalmarkterträge sein, die die gesamte Lebensversicherungsbranche betreffen. Die Unternehmen sind aber auch unterschiedlich erfolgreich. Ihr Versicherer hat vielleicht besonders ungeschickt investiert.

Sie würden die Absenkung weniger spüren, wenn Sie keine konstante Rentenzahlung gewählt hätten, sondern eine volldynamische . Die konstante Rentenzahlung sieht zwar auf den ersten Blick besser aus, weil hier eine im Vergleich zur Anfangsrente bei einer volldynamischen Rentenzahlung viel höhere Anfangszahl genannt werden kann. Bei der volldynamischen Auszahlung wäre Ihre Anfangsrente niedriger gewesen, stiege dann aber kontinuierlich an, wenn auch derzeit schwach. Dafür wären Senkungen ausgeschlossen.

Diese Information nützt Ihnen heute leider wenig, da Sie sich bereits in der Auszahlungsphase befinden. Ihr Vermittler hätte Sie aber vor Vertragsbeginn auf diese Besonderheiten hinweisen sollen. Hat er Sie nicht über Nachteile der konstanten Auszahlungsform aufgeklärt, könnten Sie verlangen, dass Ihr Vertrag aufgrund eines Beratungsfehlers rückabgewickelt wird. Sie sollten den Fehler stichhaltig beweisen können, beispielsweise durch einen Zeugen des Beratungsgesprächs oder durch zu dürftige Angaben im Antragsformular.

Schrecken Sie davor zurück oder wurden Sie eigentlich richtig beraten, müssen Sie hoffen. Verbessert sich die Kapitalmarktsituation, wird Ihr Versicherer Ihnen vielleicht irgendwann wieder etwas mehr auszahlen. Keinesfalls war es in Ordnung, Ihnen nicht mitzuteilen, ab wann Ihre Rente gesenkt wird. Foto: promo

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an Susanne Meunier

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