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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Kassenbeiträge belasten Vorsorge

Ich habe seit 1988 eine Direktversicherung, die im Juni 2009 fällig wird. Ich möchte sie kündigen, denn seitdem ich im Ruhestand bin, bezahle ich die Prämien aus meiner eigenen Tasche. Stimmt es, dass die Krankenkassen auf die Auszahlung zehn Jahre lang Beiträge erheben?

Ja, das stimmt. Ihr Versicherer muss Ihre Krankenkasse über die Höhe der Auszahlung informieren. Die Kasse rechnet die Summe fiktiv in 120 Monatsbeiträge um. Von jedem so errechneten Beitrag will sie dann entsprechend ihrem Beitragssatz ihren prozentualen Anteil für Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Teil ihrer Direktversicherungsbeiträge nach dem Verlassen Ihres Arbeitgebers privat bezahlt haben. Die Abgabenpflicht gilt trotzdem in voller Höhe. Es ist auch egal, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Etwas Beitrag sparen Sie, wenn Sie in eine preiswertere Kasse wechseln.

Bis Ende 2003 waren betriebliche Einmalzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte noch abgabenfrei, seit 2004 aber nicht mehr. Einbezogen sind auch Verträge, die damals schon liefen. Auf betriebliche Einmalauszahlungen sind nun wie auf alle Betriebsrenten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig. Es gibt keine Möglichkeit, der Abgabenpflicht zu entgehen, zum Beispiel durch rasches Ausgeben des Geldes oder Verschenken. Die Beitragspflicht endet mit Ihrem Tod, auch wenn Sie innerhalb der zehn Jahre, für die fiktive Monatseinkünfte berechnet wurden, sterben sollten.

Privat Krankenversicherte müssen übrigens keinen Beitrag auf Betriebsrenten oder betriebliche Einmalzahlungen aufbringen. Ihre Beiträge sind einkommensunabhängig kalkuliert, aber dafür im Alter oft sehr hoch.

Sie sollten gegen die Beitragspflicht Widerspruch einlegen, sobald die Auszahlung fällig wird. Es laufen noch Musterverfahren über die Rechtmäßigkeit der Regelung, die bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangen werden. Vielleicht steht diese Entscheidung aber auch bis 2009 schon fest. Die Urteile der unteren Instanzen geben jedoch wenig Anlass zur Hoffnung, dass die Abgabenpflicht wieder fällt. Foto: promo

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an Susanne Meunier

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