zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Susanne Meunier Stiftung Warentest

Keine Hetze bei der Altersvorsorge

Ich bin Beamter und habe bereits eine Kapitallebensversicherung. Soll ich jetzt noch schnell eine zweite abschließen, um mir die Steuervorteile zu sichern?

Nein. Es gibt flexible Anlagen wie Investmentfondssparpläne, mit denen auch künftig steuerfreie Gewinne möglich sind. Die Renditen aus Lebensversicherungen sind zurzeit nicht vielversprechend. Wer vorzeitig aussteigt, was viele tun, macht oft sogar Verlust. Zumindest ist die Rendite dann minimal.

Für alle bis Ende 2004 geschlossenen Verträge ist die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und dabei mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Bei Neuverträgen ab 2005 versteuern Kunden dagegen 50 Prozent der Kapitalerträge. Das ist die Hälfte der Einnahmen, die von Ihrer späteren Auszahlung übrig bleiben, wenn Sie Ihre Beiträge abziehen. Dieser reduzierte Steuervorteil ab 2005 gilt aber auch nur für Verträge, die mindestens 12 Jahre laufen und bei denen das Kapital frühestens im Alter von 60 ausgezahlt wird. Sind die Konditionen anders, müssen alle Erträge versteuert werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Belastung eines künftig begünstigten Vertrags: Zahlt ein 40-Jähriger ab 2005 in seinen neuen Vertrag 20 Jahre lang monatlich 100 Euro Beitrag ein, kann er mit 60 Jahren von einer guten Gesellschaft eine Auszahlung von rund 39 000 Euro erwarten. Nach Abzug der Beiträge bleibt ein Ertrag von 15 000 Euro. Die Hälfte davon – also 7 500 Euro – ist steuerpflichtig. Davon gehen noch der Freibetrag und die Werbungskostenpauschale für Sparer von 1421 Euro ab. Für die restlichen 6079 Euro sind bei einem individuellen Steuersatz von 35 Prozent rund 2128 Euro Steuern fällig.

Bei „Altverträgen" bis Ende 2004 können die Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Für ab 2005 geschlossene Verträge gilt dies nicht mehr. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge wirkt aber nur, wenn jemand die hierfür vorgesehene Obergrenze noch nicht anderweitig ausschöpft. Beamte wie Sie, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, profitieren wahrscheinlich von diesem kleinen Vorteil, zumindest teilweise. Aber nur deshalb sollten Sie nicht bis Ende 2004 hektisch eine Kapitallebensversicherung abschließen. Sie haben bereits einen dieser sehr unflexiblen Verträge. Sollten Sie weiteres Geld investieren können, sichern Sie sich stattdessen lieber die Steuervorteile einer Riester-Rente, falls Sie einen solchen Vertrag noch nicht haben. Foto: promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Recht@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Recht, 10876 Berlin

an Susanne Meunier

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false