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Wirtschaft: an Susanne meunier Stiftung Warentest

Betriebsrenten sind nicht flexibel

Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Was wird aus meiner Betriebsrente?

Die Mitnahme von Betriebsrenten funktioniert bisher keinesfalls nahtlos, am besten noch bei Direktversicherungen. Zwar können Sie Ihre Rentenansprüche theoretisch aus dem Versorgungssystem Ihrer alten Firma herauslösen lassen und das Kapital auf ein System Ihrer neuen Firma übertragen lassen. Der neue Chef muss aber bereit sein, diesen Anspruch zu übernehmen. Außerdem gibt es oft steuerliche Einschränkungen sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Sie können Ihre Betriebsrente auch einfach bei Ihrer alten Firma stehen lassen oder sogar privat weiter Beiträge zahlen. Entscheiden Sie sich für eine private Fortsetzung, können Sie die für die betriebliche Altersversorgung typischen Steuervorteile ab dann bei dieser Rente allerdings nicht mehr nutzen. Dafür würde der Anteil der privat bezahlten Betriebsrente im Gegensatz zu einem aus unversteuertem Einkommen bezahlten Teil später kaum besteuert.

Bei Neuzusagen ab 2005 werden Betriebsrenten etwas flexibler. Dann haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel auf die neue Firma übertragen wird. Das neue Recht gilt allerdings nur für Betriebsrenten aus einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds und einer Pensionskasse, und nur sofern sie unverfallbar sind. Unverfallbar sind vom Arbeitnehmer angesparte Betriebsrenten vom ersten Tag an. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften sind nach fünf Jahren unverfallbar.

Für einen Arbeitnehmer wird es nicht leicht sein zu beurteilen, welche Entscheidung für ihn die beste ist. Das gilt aber auch schon heute, wenn eine Mitnahme einvernehmlich möglich ist. Sollten Sie Ihre Betriebsrente mitnehmen dürfen, erkundigen Sie sich vorher unbedingt, wie viel Kapital Sie mitbekämen und welchen Rentenanspruch Sie dadurch einmal hätten. Von Ihrer neuen Firma sollten Sie sich vorrechnen lassen, welche Betriebsrente Ihre Einzahlung Ihnen einmal einbringen würde. Nicht vergessen sollten Sie zu prüfen, ob Sie eine gleichwertige Absicherung bei Invalidität hätten und wie der Hinterbliebenenschutz aussehen würde. Fragen Sie auch nach den Wechselkosten. Die werden nämlich von Ihrem Kapital abgezogen. Foto: promo

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an Susanne meunier

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