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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Die Rente kommt nicht automatisch

Ich gehe in zwei Monaten in Rente. Bekomme ich die Rente dann automatisch oder muss ich bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einen Antrag stellen? Wenn ja, wie lange im Voraus muss ich das machen?

Um Ihren Rentenanspruch wahrzunehmen, müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Zwar legt das Gesetz ein Mindesteintrittsalter fest, ab wann Altersrenten frühestens beginnen können (Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für schwerbehinderte Menschen jeweils ab dem 60. Lebensjahr, Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr, Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr). Durch die Anhebung der Altersgrenzen kann aber jeder selbst bestimmen, wann seine Altersrente beginnen soll. Eine automatische Rentenzahlung ohne einen Rentenantrag erfolgt nicht.

Versicherte, die kurz vor Erreichung des 65. Lebensjahres stehen und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, werden allerdings durch den Rentenversicherungsträger informiert, dass sie ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen können, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Aufgrund der Angaben im Rentenantrag prüfen die Rentenversicherungsträger dann, ob die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente erfüllt sind. Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu erreichen, ist es ratsam, den Rentenantrag rund vier Monate vor dem Monat, indem die Rentenzahlung beginnen soll, zu stellen. Daher sollten Sie sich sputen: Wird der Rentenantrag nämlich erst drei Monate nach Erreichen der Altersgrenze gestellt, kann die Rentenzahlung auch erst mit dem Monat der Antragstellung beginnen. Ihnen geht also Geld verloren.

Die Rentenantragsformulare mit Erläuterungen finden Sie im Internet unter www.bfa.de (Stichwort Rente). Sie können den Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen. Beim Ausfüllen der Formulare helfen Ihnen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen oder die mehr als 2600 ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater. Es ist empfehlenswert, mit der Beratungsstelle telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. Nehmen Sie zum Beratungsgespräch unbedingt Ihren Personalausweis, Ihre Versicherungsnummer mit und vergessen Sie nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben. Sollten Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie die Formulare bei der BfA auch über das kostenlose Servicetelefon 0800-333 19 19 anfordern. Foto: Thilo Rückeis

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