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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Die Rente kommt auch nach Spanien

Ich bin jetzt 65 Jahre und möchte bald in Rente gehen. Ich würde aber gern nach Spanien umsiedeln. Ist das ein Problem? Und was ist mit der Riester-Rente ?

Zwischen den meisten europäischen Ländern, so auch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien, bestehen so genannte Sozialversicherungsabkommen. Diese Abkommen haben unter anderem zum Ziel, Nachteile, die durch eine Beschäftigung im Ausland oder Umsiedlung bestehen, weitestgehend auszugleichen.

Sofern sich Ihre Rente aus rein bundesdeutschen Beiträgen errechnet, zahlen die Rentenversicherungsträger Ihnen Ihre Rente bei einem Wohnsitzwechsel zu hundert Prozent weiter. In welchem Land Sie Ihren Wohnsitz nehmen, ist dabei unerheblich. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zahlt Renten in über 150 Staaten. Wurden Ihnen Beiträge aufgrund besonderer Bestimmungen anerkannt wie Beitragszeiten nach dem „Fremdrentengesetz“, kann dies aber zu einer verminderten Rentenzahlung führen, wenn Sie ins Ausland umsiedeln. Umtauschgebühren, die durch die Transferierung der Rente ins Ausland entstehen, gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.

Änderungen können sich allerdings in der Krankenversicherung ergeben. Sie sollten deshalb vorab mit Ihrer Krankenkasse klären, ob Sie sich bei einem Wohnortwechsel weiterhin in Deutschland krankenversichern können beziehungsweise welche Möglichkeiten des weiteren Krankenversicherungsschutzes bestehen.

Bei der Riester-Rente ist es so, dass Altersvorsorgeverträge, für die Sie eine staatliche Zulage erhalten haben, nachgelagert besteuert werden. Das heißt: Sie müssen die Rente bei der Auszahlung versteuern. Durch den Wohnortwechsel nach Spanien unterlägen Sie aber nicht der deutschen Steuerveranlagung und wären damit gegenüber den in Deutschland lebenden Rentnerinnen und Rentnern steuerlich begünstigt. Der Gesetzgeber bezeichnet diese Fälle als schädliche Verwendung. Sie müssten nach geltendem Recht die Zulagen, die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Allerdings wird bei der Europäischen Kommission geprüft, ob diese Regelung der schädlichen Verwendung im Einklang mit dem EU-Recht steht. Ein Ergebnis steht aber noch aus. Foto: Thilo Rückeis

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an Walter Glanz

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