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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Zum Wohle der Gesundheit

Ich bin 66 Jahre, Rentnerin. Kann ich trotzdem noch eine Kur beantragen? Und wann wird sie mir bewilligt?

Rehabilitation leitet sich von dem lateinischen Wort „rehabilitare“, womit „wiederherstellen“ gemeint ist, ab. Nach den gesetzlichen Regelungen für die Rentenversicherung soll durch Rehabilitationsmaßnahmen die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden.

Mit Erreichen der Altersgrenze und dem Bezug Ihrer Altersrente sind Sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Ein Anspruch auf Rehabilitationsleistungen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit ist somit nicht mehr gegeben. Allerdings gelten auch hier Ausnahmen. So können für Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenversicherung im Rahmen der „sonstigen Leistungen“ Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass dadurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder wesentlich gebessert werden kann. Das ist etwa nach einem Herzinfarkt der Fall.

Durch den Bezug Ihrer Altersrente sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Anträge erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA, auf telefonische Anforderung unter 0800- 3331919 oder im Internet unter www.bfa.de.

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