zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Freiwillig für die Rente zahlen

Gibt es eigentlich noch die Möglichkeit, freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen, um seine Ansprüche aufzustocken?

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die freiwillige Versicherung möglich. Freiwillige Beiträge können bis zum 31. März des Folgejahres, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Für das Jahr 2005 können die Beiträge also bis zum 31. März 2006 gezahlt werden. Für länger zurückliegende Zeiten können – von Sondervorschriften abgesehen – keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden. Freiwillige Beiträge können auch nicht für Zeiten gezahlt werden, für die bereits Beiträge etwa aufgrund einer Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit, entrichtet werden.

Durch freiwillige Beiträge können Rentenansprüche aufrechterhalten oder ausgebaut werden oder sogar erst entstehen. Für bestimmte Renten, wie die Altersrente für Schwerbehinderte oder die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Wartezeit von 35 Jahren nötig. Mit freiwilligen Beiträgen kann man diese Voraussetzung erfüllen. Die Rentenzahlung könnte dann, wenn auch mit Rentenabschlägen, bereits mit dem 60. beziehungsweise dem 63. Lebensjahr beginnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch freiwillige Beiträge auch der Versicherungsschutz auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten werden. Nämlich dann, wenn der Versicherte bereits bis zum 31. Dezember 1983 mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat und ab dem 1. Januar 1984 jeder Monat mit anrechenbaren Zeiten, wie Beitragszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst oder Ausbildungszeiten belegt ist.

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte sich vorher bei der Rentenversicherung informieren, ob es sinnvoll ist, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes freiwillige Beiträge zu zahlen.

Wer freiwillige Beiträge zahlen möchte, kann einen Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 78 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1014 Euro wählen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Nicht immer ist die freiwillige Versicherung ratsam. Versicherte, die einen 400 Euro-Job ausüben. sind besser beraten, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie auch weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Sie zahlen dann statt der 78 Euro nur 30 Euro. Der daraus resultierende Rentenanspruch ist aber genauso hoch, wie beim Mindestbeitrag von 78 Euro. Bei Zahlung des Mindestbeitrags für ein Jahr erhöht sich der monatliche Rentenanspruch um 4,26 Euro. Foto: Thilo Rückeis

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Recht@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Recht, 10876 Berlin

an Walter Glanz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false