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Wirtschaft: Anlegen lassen

Eine Vermögensverwaltung mit Fonds ist für den Anleger bequem, aber nicht billig

Ein Auto kauft man, bringt es alle paar tausend Kilometer zum Service und verkauft es nach vier Jahren. Aktien und Fonds brauchen mehr Pflege und Wartung als ein Auto – sie müssen permanent im Auge behalten werden. Sonst verliert der Anleger im schlimmsten Fall sein ganzes Geld. „Mehr als acht Titel in seinem Depot kann ein Privater kaum beobachten“, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Deshalb erteilen immer mehr Anleger ihrer Bank oder einem Vermögensverwalter den Auftrag für eine fondsgestützte Vermögensverwaltung. In der Branche werden solche Anleger Delegationskunden genannt.

Die Anlagespezialisten legen das Geld in Fonds an, überwachen das Depot, kaufen und verkaufen, falls nötig, und schicken dem Anleger meist quartalsweise einen Bericht zu. „Ein Depot besteht für gewöhnlich aus mehr als zehn Fonds“, sagt Markus Weber von der Deka-Bank. Doch so ein „Sorglos-Package“ ist nicht ganz billig, die Banken und Vermögensverwalter verlangen dafür zwischen 1,5 und zwei Prozent des Anlagebetrags. Defensive Anlagevarianten mit einem hohen Anteil an Renten sollten günstiger sein als Depots, die mehrheitlich aus Aktien bestehen. Viele Banken bieten All-inclusive-Pakete an. Sämtliche Kosten sind mit einer Gebühr abgedeckt. „Der Kunde möchte Transparenz“, sagt Robert Heiduck, Sprecher der Weberbank.

Ob die Vermögensmanager diesen Servicebetrag wert sind, kann der Anleger kaum überprüfen. Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Vergleich mit wichtigen Indizes – beispielsweise dem Dax, dem Weltaktienindex MSCI oder dem deutschen Rentenindex Rex. Ein Beispiel: Ein Depot mit 70 Prozent Euro-Renten und 30 Prozent Aktien müsste demnach im vergangenen Jahr eine Rendite von 6,5 Prozent gebracht haben. „Wenn eine Vermögensverwaltung nur die Indizes erreicht oder sogar drunter liegt, fragt sich der Anleger zu Recht, wofür er eigentlich Gebühren zahlen soll“, sagt Stephan Kühnlenz von Stiftung Warentest. Um das Ergebnis mit einem Index zu vergleichen, muss der Anleger von den Renditeangaben im Jahresbericht die Verwaltungskosten abziehen.

Die Anleger werden in Klassen eingeteilt – von risikoarm bis aggressiv mit spekulativen Aktien. „Eine Vermögensverwaltung mit Fonds ist keine individuelle Betreuung“, sagt DSW-Experte Kurz. Denn alle Anleger eines Profils erhalten dieselbe Fondsmischung – unabhängig davon, ob sie alt oder jung sind. „Ein 25-Jähriger hat andere Wünsche als ein 60-Jähriger vor der Rente“, sagt Kurz. Die Banker investieren für ihre Kunden nicht nur in Aktien und Renten, sondern auch in Rohstoffe, Devisen oder Hedge-Fonds. „Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sie die wichtigste Entscheidung beim Ausfüllen des Antrags treffen“, sagt Kühnlenz. Wer sich für eine aggressive Anlagestrategie entscheidet, hat einen hohen Aktienanteil. „Er darf sich nicht wundern, wenn sein Depot in schlechten Börsenzeiten stark an Wert verliert.“ Diesen Verlust muss der Private hinnehmen. „Nur wenn die Vermögensverwaltung nachweisbar gegen Vereinbarungen verstößt, hat der Kunde eine Chance auf Schadenersatz“, erklärt die Stiftung Warentest. Deshalb sollten die Eckdaten, vor allem die zulässige Aktienquote, schriftlich im Verwaltungsvertrag notiert werden. „Der Kunde sollte auch festlegen, wie hoch der maximale Verlust sein darf und ab welcher Höhe der Verwalter ihn informieren muss“, sagt Jürgen Kurz von der DSW.

Wer sich für eine Vermögensverwaltung mit Fonds entscheidet, muss viel Geld mitbringen. Bei den meisten Banken ist ein Einstieg ab 25000 Euro möglich. „Darunter macht es wenig Sinn, in mehrere Titel zu investieren, um das Depot gegen Risiken abzusichern“, sagt Andreas Bartels von der Deutschen Bank.

Die Verbraucherschützer warnen vor erfolgsabhängigen Gebühren. Diese muss der Anleger bezahlen, wenn die Vermögensverwaltung einen Vergleichsindex übertrifft. Dies gilt jedoch nicht bei Verlusten. „Wenn Erfolge honoriert werden, sollten die Vermögensmanager auch für Misserfolge geradestehen“, sagt Anlegerschützer Jürgen Kurz. Ist der Kunde mit seiner Vermögensverwaltung unzufrieden, kann er kündigen. Für gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Wird nur der Verwaltungsvertrag gekündigt, bleiben die Fonds im Depot. „Der Anleger muss dann selber prüfen, welche Titel er halten und welche er verkaufen möchte“, sagt Kurz.

Gerald Drissner

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