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Betriebskosten: Mietern drohen hohe Nachzahlungen

Wegen der hohen Energiepreise kommen auf die Mieter jetzt Nachforderungen von bis zu 30 Prozent zu. Die ersten Abrechnungen sind schon auf dem Weg.

Berlin - Mieter müssen in den kommenden Wochen und Monaten mit empfindlichen Nachzahlungen rechnen. Wegen der hohen Preise für Öl und Gas dürften die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2008 „um 20 bis 30 Prozent höher ausfallen“, sagte der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, am Donnerstag in Berlin. „Mieter müssen mit entsprechenden Nachzahlungen rechnen“, warnte der Mieterschützer. Die ersten Abrechnungen dürften in den nächsten Tagen bei den Mietern eintreffen, erwartet Ropertz.

Im vergangenen Jahr waren die Mieter dagegen noch vergleichsweise glimpflich davon gekommen, wie der am Donnerstag vorgestellte Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2007 ergibt. Die Preise für Heizung und Warmwasser waren 2007 um 7,5 Prozent gesunken. Hatten die Mieter 2006 für ihre Heizung im Schnitt noch 85 Cent pro Quadratmeter ausgeben müssen, waren es 2007 nur noch 77 Cent. Die Gesamtbetriebskosten nahmen 2007 verglichen mit dem Abrechnungsjahr 2006 um 1,5 Prozent ab. Unterm Strich betrugen sie bis zu 2,78 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung waren das 2668,80 Euro für die „zweite Miete“.

2008 hat sich dieser Trend nach Einschätzung der Mieterschützer leider nicht bestätigt. Und auch das laufende Jahr sieht man beim Deutschen Mieterbund eher kritisch. Zwar sind Öl und Gas wieder billiger geworden, doch dafür war der Winter in diesem Jahr besonders lang, gibt Mieterbund-Sprecher Ropertz zu bedenken. Und auch das Timing des Vermieters beim Heizölkauf spielt eine Rolle: „Hat der Vermieter Anfang 2008 gekauft, kommen die Mieter mit einem blauen Auge davon“, weiß Ropertz. Hat der Vermieter dagegen Mitte des vergangenen Jahres seine Tanks zu Höchstpreisen gefüllt, sieht die Sache anders aus.

Was sollen Mieter tun, die mit Nachforderungen konfrontiert werden? Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung, empfiehlt der Mieterbund. Denn erfahrungsgemäß sei jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch.

Kosten. Denn der Vermieter kann nicht alle Kosten, die ihm entstehen, auf die Mieter umlegen. Nach der Betriebskostenverordnung gibt es 17 umlagefähige Kostenarten. Was nicht in der Verordnung aufgelistet ist, kann auch nicht abgerechnet werden. Zudem muss im Mietvertrag stehen, dass die Betriebskosten umgelegt werden. Fehlt das, muss man nicht zahlen.

Frist. Der Vermieter muss alle zwölf Monate abrechnen. Spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Mieter seine Abrechnung erhalten haben. Wenn nicht, kann der Vermieter aus der verspäteten Abrechnung keine Nachforderungen mehr stellen.

Kontrolle. Anhand des Mietvertrages kann der Mieter prüfen, ob die in Rechnung gestellten Kosten vertraglich vereinbart sind. Daneben sollte man anhand der Vorjahresabrechnung vergleichen, ob Kostenpositionen neu entstanden sind oder ob es Veränderungen gegeben hat, die man sich nicht erklären kann. Notfalls kann der Mieter Einsicht in die Rechnungsunterlagen fordern.

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