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Wirtschaft: „Bis 18900 Euro bleibt die Rente steuerfrei“

Die häufigsten Fragen der Leser: Wann zahle ich Steuern? Soll ich jetzt noch eine Versicherung abschließen?

Muss ich im nächsten Jahr meine Rente versteuern? Soll ich jetzt noch eine Lebensversicherung abschließen, um mir das Steuerprivileg zu sichern? Am 1. Januar tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft, das neue Regeln für die Besteuerung der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge aufstellt. Das neue Gesetz wirft viele Fragen auf. Wir haben vier Experten gebeten, die häufigsten Fragen unserer Leser zu beantworten. Lesen Sie, was André Dembski vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Walter Glanz von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Bernd Metzner vom Bundesfinanzministerium und Susanne Meunier von der Stiftung Warentest empfehlen.

Ich bekomme eine Alters- und eine Witwenrente. Muss ich beide im kommenden Jahr versteuern?

Wer bereits jetzt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht oder im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Das gilt für alle Rentenarten – also nicht nur für die normale Altersrente, sondern auch für Erwerbsminderungs-, Unfall- und Witwenrenten. Ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Höhe der Renten ab und davon, ob Sie erhebliche zusätzliche Einkünfte beziehen.

Ich habe 16 000 Euro Rente im Jahr. Muss ich künftig Steuern zahlen?

Wenn Sie keine weiteren erheblichen Nebeneinnahmen haben, bleiben Sie steuerfrei. Denn von den 16 000 Euro werden nur 50 Prozent für die Steuer herangezogen, die anderen 50 Prozent sind Ihr persönlicher Freibetrag, der als absoluter Betrag festgeschrieben wird und Ihnen bis zum Lebensende erhalten bleibt. Aber auch für die eigentlich steuerpflichtigen 50 Prozent werden in Ihrem Fall keine Steuern fällig – dank des Grundfreibetrags von 7664 Euro pro Person und diverser weiterer Freibeträge. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bleiben allein stehende Rentner, die nicht mehr als rund 18 900 Euro Rente brutto haben, auch 2005 steuerfrei, so weit keine weiteren erheblichen zusätzlichen Einkünfte vorliegen. Für Verheiratete verdoppeln sich die Bezüge.

Ich erhalte 2600 Euro Rente im Monat. Ändert sich etwas für mich?

Eine Rente in dieser Höhe war bisher steuerfrei, wenn die Rente mit dem 65. Lebensjahr begonnen hatte und keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wenn Sie verheiratet sind, ist auch weiterhin keine Einkommensteuer zu zahlen. Sollten Sie jedoch allein stehend sein und keine zusätzlichen Abzugsbeiträge geltend machen können, müssen Sie mit einer Steuerbelastung von rund 80 Euro im Monat rechnen.

Werden die Rentner, die schon jetzt Steuern zahlen müssten, das aber nicht tun, künftig belangt?

Ursprünglich hatte man in der Politik diskutiert, eine spezielle Amnestie für Rentner zu schaffen, doch diese Idee ist wieder verworfen worden. Dennoch können Sie aber davon ausgehen, dass die Finanzämter mit Augenmaß vorgehen. Das Finanzministerium wird die Behörden noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das heißt: Viele Rentner werden mit einem blauen Auge davonkommen und schlimmstenfalls die bisher nicht entrichteten Steuern nachzahlen müssen.

Was muss ich tun, um mir noch in diesem Jahr die Steuervorteile einer Kapitallebensversicherung zu sichern?

Nur Kapitallebensversicherungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, genießen weiter die bisherigen Steuervorteile. In der Regel heißt das: Die Beiträge sind in begrenztem Umfang als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, und die Erträge bleiben nach zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei. Künftig müssen die Erträge aus Kapitallebensversicherungen mindestens zur Hälfte versteuert werden. Wer sich noch die alten Regeln sichern will, muss bis zum 31. Dezember dieses Jahres die unterschriebene Police in Händen halten und den ersten Beitrag gezahlt haben.

Soll ich meine laufende Kapitallebensversicherung aufstocken, um mir das Steuerprivileg zu sichern?

Das ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber problematisch werden. Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Aufstockung eventuell wieder eine Vertreterprovision fällig werden könnte. Wird der Ursprungsvertrag aufgestockt, muss der Aufstockungsbetrag zudem mindestens noch eine Laufzeit von zwölf Jahren haben, damit die gesamte Versicherungsleistung steuerfrei ausgezahlt werden kann.

Was melden die Versicherer künftig an die Finanzämter?

Erst einmal gar nichts. Zunächst müssen nämlich alle Steuerpflichtigen eine einheitliche Steuernummer bekommen. Erst 2007 oder 2008 tritt dann das neue Rentenbezugsmitteilungssystem in Kraft. Dann melden die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, aber auch die privaten Versicherer den Finanzämtern, welche privaten und gesetzlichen Leibrenten die Versicherten bekommen – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2005.

Ich bekomme eine Zusatzrente von der VBL, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Wie muss ich die im nächsten Jahr versteuern?

Die Besteuerung der VBL wird günstiger. Bisher muss man einen Ertragsanteil von 27 Prozent versteuern, wenn man die Zusatzrente mit 65 Jahren bekommt. Ab dem nächsten Jahr müssen Sie nur noch 18 Prozent versteuern. Wer mit 60 Jahren die VBL in Anspruch nimmt, versteuert nach dem neuen Recht 22 Prozent, nach altem Recht 32 Prozent. Die Erleichterungen betreffen aber übrigens nicht nur die VBL, sondern alle privaten Leibrenten.

Soll ich jetzt noch eine private Rentenversicherung abschließen?

Das kann sinnvoll sein. Zum einen besteht die Möglichkeit, diese Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen. Zum anderen müssen Sie die Leistungen aus der Rentenversicherung nur mit den geringen, im Zuge des Alterseinkünftegesetzes abgesenkten Ertragsanteilen versteuern. Das ist besonders für Selbstständige attraktiv, wenn sie für ihr Alter noch erhebliche zusätzliche Einkünfte (etwa Kapital-, Miet- oder Erwerbseinkünfte) erwarten, die höher besteuert werden.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg.

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