zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Das zahlen Sie für Radio und Fernseher

RADIO UND FERNSEHEN Alle Geräte, mit denen man Radio- oder Fernsehprogramme empfangen kann, sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Für ein Radio muss der Besitzer 5,52 Euro pro Monat an die GEZ überweisen, für einen Fernseher 17,03 Euro .

RADIO UND FERNSEHEN

Alle Geräte, mit denen man Radio- oder Fernsehprogramme empfangen kann, sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Für ein Radio muss der Besitzer 5,52 Euro pro Monat an die GEZ überweisen, für einen Fernseher 17,03 Euro . Radio und Fernseher zusammen kosten ebenfalls 17,03 Euro.

ZWEITGERÄTE

Grundsätzlich muss jeder nur für sein Erstgerät zahlen. Alle weiteren Geräte sind gebührenfrei – auch das Autoradio . Ausnahme: In den Zweitwohnungen oder Ferienhäusern werden Extragebühren fällig, wenn es sich bei dem genutzten Radio oder Fernseher nicht um ein tragbares Gerät handelt.

PAARE

Verheiratete zahlen nur einmal Rundfunkgebühr – egal wie viele Geräte sie besitzen. Bei unverheirateten Paaren, die zusammen leben, muss für gemeinsam genutzte Geräte nur einer zahlen. Ein Partner kann zusätzlich alleine so viele Geräte nutzen, wie er möchte. Der zweite Partner muss für allein genutzte Apparate extra zahlen .

COMPUTER

Internetfähige Rechner sind bis zum 31. Dezember dieses Jahres noch gebührenfrei. Zahlen muss auch danach nur, wer noch keinen Fernseher angemeldet hat. Für Freiberufler könnte die Neuregelung allerdings teuer werden. Sie müssen ihre Computer im Arbeitszimmer ab kommendem Jahr anmelden – und dafür bezahlen. Damit schafft sich die GEZ noch mehr Feinde. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist bereits die erste Beschwerde eingegangen.

GEBÜHRENBEFREIUNG

Seit dem 1. April vergangenen Jahres sind nicht mehr die Sozialämter für die Befreiung von Rundfunkfunkgebühren zuständig, sondern die GEZ selbst. Neben Schwerbehinderten, Sozialhilfeempfängern und Beziehern des Arbeitslosengeldes II können sich auch Studenten befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Das Einkommen ist im Gegensatz zur früheren Regelung unerheblich. Formulare gibt es bei den meisten Sozialämtern und Job-Centern und im Internet (www.gez.de). Medienberichten zufolge ertrinkt die GEZ in einer Flut von Befreiungsanträgen und hat Probleme, diese zu bearbeiten. „Die Zahl der Beschwerden ist außerordentlich hoch“, sagt der Brandenburger Datenschützer Sven Hermerschmidt. stek

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false