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Datenschutz: Vebraucher sollen bei der Schufa gestärkt werden

Bisher ist den meisten Verbrauchern recht unklar, welchen Wert sie bei der Kreditauskunft Schufa bekommen. Innenminister Schäuble betätigt sich nun als Datenschützer und will das Verfahren der Schufa transparenter für die Betroffenen machen.

Die Bundesregierung will die Rechte der Verbraucher bei Kreditauskünften stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Entwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Änderung des Datenschutzgesetzes, wonach insbesondere das sogenannte Scoring transparenter werden soll. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem Auskunfteien wie die Schufa das Ausfallrisiko für einen Kredit bei einer bestimmten Person berechnen. Auf der Basis entscheiden Kreditinstitute, Telekommunikations- oder Handelsunternehmen, ob und zu welchen Konditionen sie einen Vertrag mit dem Kunden abschließen.

Schäuble sagte, dieses Verfahren werde mit der Neuregelung für den normalen Menschen überprüfbar und nachvollziehbar. Betroffene sollen künftig kostenlos einsehen können, welche ihrer Daten als Grundlage für die Berechnung verwendet werden. Dadurch haben sie die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren und Missverständnisse aufzuklären. Ferner sollen künftig einheitliche Voraussetzungen für das Scoringverfahren gelten und nur noch Daten übermittelt werden, die einen Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Betroffenen geben.

Schäuble will "Unfug" ausschließen

Mit der Neuregelung wird laut Schäuble zudem sichergestellt, dass kein "Unfug" wie etwa die Haarfarbe eines Kunden der Berechung zugrundegelegt werden. Dagegen sei die Zahlungsfähigkeit "natürlich" auch vom Beruf abhängig. Die Wohngegend könne ebenfalls eine Rolle spielen. Zugleich gelte das Diskriminierungsverbot. Die genauen Kriterien festzulegen, sei jedoch nicht Sache des Gesetzgebers, sondern die unabhängiger Gutachter, fügte der Minister hinzu.

Schäuble sagte, bei zügiger Beratung könne das Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Aus organisatorischen Gründen sei ein Jahr Vorlauf eingeplant. Die Regelung sei ein "wichtiger Schritt" auf dem Weg zu mehr Transparenz und wirke der Angst entgegen, "dass man anonymen Mächten mehr oder weniger hilflos ausgeliefert ist". Er wolle ein verstärktes Maß an Offenheit darüber erreichen, wer welche Daten aus welchem Grund nutzt. (mhz/ddp)

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