zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Der Qualm darf nicht in fremde Wohnungen ziehen

Beim Grillen scheiden sich die Gemüter. Die einen lieben es, die anderen hassen es.

Beim Grillen scheiden sich die Gemüter. Die einen lieben es, die anderen hassen es. Gehört Ihr Vermieter zu den GrillGegnern, darf er das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse im Mietvertrag verbieten, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds (DMB). Allerdings darf ein Grillverbot nicht nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Auch die Wohnungseigentümer können verbindlich beschließen, dass auf Balkonen und Terrassen nicht gegrillt werden darf. Im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann das Grillen auf Holzkohlefeuer dagegen nicht generell untersagt werden.

GRILLEN IM GARTEN

Im Sommer muss das Grillen normalerweise geduldet werden. Ein Verbot kommt nur in Betracht, wenn Rauch, Ruß oder Wärme zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen (Landgericht München, Az.: I 15 S 22735/03). Wenn der beim Grillen im Garten entstehende Qualm in die Wohnräume eines Nachbarn dringt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 5 Ss 149/95 79/95 I).

Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 2 Z BR 6/99). Im konkreten Fall erlaubten die Richter fünf Grillfeiern im Jahr am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt. Großzügiger ist ein Vergleich, der vor dem Landgericht Aachen geschlossen wurde (Az.: 6 S 2/02) und der das Grillen zweimal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens erlaubt.

GRILLEN AUF DEM BALKON

Ohne vertragliches Verbot dürfen Mieter auch auf dem Balkon oder der Terrasse grillen. Nachbarn sollten 48 Stunden vorher informiert werden, fordert das Amtsgericht Bonn (Az.: 6 C 545/96). Das Landgericht Stuttgart hat sich sogar konkrete Gedanken über die Länge und Häufigkeit des Grillens gemacht: Einmal im Monat oder dreimal im Jahr beziehungsweise sechs Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden – am besten mit einem Elektrogrill, meinen die Schwaben (Az.: 10 T 359/96). Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false