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Wirtschaft: Die 25 000-Euro-Frage

Ab dem 1. Januar soll es das neue Elterngeld geben. Das richtige Timing kann sich finanziell lohnen

In deutschen Kliniken dürfte der Jahreswechsel in diesem Jahr besonders spannend werden. Denn ob ihr Kind in diesem oder im nächsten Jahr geboren wird, kann für die Eltern finanziell einen enormen Unterschied ausmachen – vor allem, wenn sie vor der Geburt einen guten Job hatten. Rund 25 000 Euro kann man gewinnen oder verlieren, je nachdem, ob das Kind noch in den letzten Sekunden des 31. Dezember oder erst am 1. Januar das Licht der Welt erblickt.

ELTERNGELD ODER ERZIEHUNGSGELD?

Der Bundestag hat am Freitag die Einführung des neuen Elterngeldes beschlossen. Stimmt – wie erwartet – auch der Bundesrat im November zu, heißt das: Für Kinder, die ab dem 1. Januar nächsten Jahres geboren werden, gilt das neue Elterngeld. Kommt der Nachwuchs dagegen noch in diesem Jahr zur Welt, erhalten die Eltern Erziehungsgeld. Beide Förderungen unterscheiden sich fundamental voneinander. Während sich das Erziehungsgeld nach der Bedürftigkeit der Eltern richtet, ist das Elterngeld einkommensabhängig.

Das Erziehungsgeld beträgt – wahlweise – ein Jahr lang maximal 450 Euro monatlich oder zwei Jahre lang bis zu 300 Euro im Monat. Das Elterngeld entspricht 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, es liegt mindestens bei 300, höchstens bei 1800 Euro im Monat.

WER PROFITIERT?

Die neue Regelung ist für alle Väter und Mütter günstiger, die gut verdienen. Wer ein Jahresnettoeinkommen von mehr als 30 000 Euro hat, bekommt nämlich derzeit überhaupt kein Erziehungsgeld. Nach der neuen Regelung würden solche Eltern dagegen bis zu 1800 Euro im Monat erhalten – und das für mindestens zwölf Monate. Wechseln sich Vater und Mutter bei der Kinderbetreuung ab, können sie das Elterngeld sogar 14 Monate lang beziehen. Auf Wunsch kann man die Dauer auch auf bis zu 28 Monate strecken, wenn man jeden Monat nur die Hälfte der Bezüge in Anspruch nimmt.

Um dem Vorwurf zu entgehen, das Elterngeld bevorzuge nur die Besserverdienenden, gibt es im Gesetz eine Klausel für Geringverdiener. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro, wird die Ersatzrate für das Elterngeld von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an. Beispiel: Bei einem Verdienst von 1000 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent. Haben Vater oder Mutter vor der Geburt des Kindes 980 Euro netto verdient, werden 68 Prozent ersetzt. Bei einem Netto-Verdienst von 340 Euro liegt das Elterngeld bei 100 Prozent, das heißt der Staat zahlt das frühere Nettoeinkommen als Elterngeld aus.

WER VERLIERT?

Ungünstiger ist das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger. Zwar wird das Elterngeld nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, unterm Strich bekommen arbeitslose Eltern jedoch weniger. Denn sie erhalten nur die Mindestförderung von 300 Euro, die auch allen anderen nicht-erwerbstätigen Eltern zusteht. Da das Elterngeld aber nur halb so lang gezahlt wird wie das Erziehungsgeld, bedeutet die Neuregelung für Hartz-IV-Bezieher praktisch eine Halbierung der bisherigen Förderung.

MUSS MAN STEUERN ZAHLEN?

Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Steuerlich gesehen ist das Elterngeld trotzdem nicht ganz ohne: Es wird nämlich zum Einkommen hinzugerechnet. Obwohl die Förderung selber nicht besteuert wird, kann das Elterngeld den individuellen Steuersatz hochtreiben.

BEKOMMEN AUCH SELBSTSTÄNDIGE ELTERNGELD?

Ja, Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Arbeitslose, Studenten, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für entferntere Verwandte, falls die Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können.

KANN MAN ARBEITEN GEHEN UND ELTERNGELD BEANTRAGEN?

Ja, allerdings dürfen der Vater oder die Mutter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld beträgt dann 67 Prozent des entfallenden Teilzeiteinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden aber höchstens 2700 Euro berücksichtigt. Beispiel: Die Mutter hat vor der Geburt 3200 Euro netto verdient, nach der Geburt arbeitet sie Teilzeit und bekommt 2100 Euro netto. Da vom früheren Einkommen maximal 2700 Euro angerechnet werden, wird für das Elterngeld nur die Differenz von 600 Euro zum neuen Teilzeit-Lohn herangezogen. Folge: Das Elterngeld beträgt gut 400 Euro.

Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de

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