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Wirtschaft: "Die Kinder kommen zuerst"

Frau Zypries, Sie wollen das Unterhaltsrecht reformieren. Wer würde von Ihrer Reform profitieren?

Frau Zypries, Sie wollen das Unterhaltsrecht reformieren. Wer würde von Ihrer Reform profitieren?

Die Kinder. In den Fällen, in denen das Geld nicht für alle Anspruchsberechtigten ausreicht, wollen wir, dass zunächst die Kinder – egal aus welcher Ehe – Geld bekommen.

Warum ist das bisher nicht so?

Heute sind zunächst die Ehefrau und die Kinder aus der ersten Ehe unterhaltsberechtigt. Die Gründung einer Zweitfamilie ist für viele Menschen daher ein finanzielles Problem – vor allem, wenn Kinder da sind. Oft muss die Ehefrau der Zweitfamilie mitarbeiten, weil das Gehalt des Mannes überwiegend an die Erstfamilie geht. Das führt zu Ungerechtigkeiten, gerade wenn kleine Kinder da sind, die ja in der Regel in der Zweitfamilie jünger sind als in der Erstfamilie.

Sie wollen auch die Stellung von unverheirateten Müttern aufwerten …

Wir wollen die Schere, die zwischen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehefrau und der nicht verheirateten Frau besteht, schließen. Die nicht verheiratete Mutter erhält heute bis zu drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt und muss danach wieder arbeiten gehen. Die geschiedene Mutter muss frühestens wieder arbeiten gehen, wenn das Kind ungefähr acht Jahre alt ist. Diese generelle Regelung wollen wir auflockern und den Gerichten mehr Raum für individuelle Lösungen geben. Es kann ja sein, dass die geschiedene Frau eine gute Tagesversorgung für ihr Kind hat und daher sehr wohl wieder arbeiten gehen könnte, wenn das Kind fünf oder sechs ist. Umgekehrt kann es sein, dass die nicht verheiratete Mutter Probleme hat, eine Kinderbetreuung zu finden, oder das Kind selbst Probleme hat, so dass es besser wäre, wenn die Mutter noch eine Weile zu Hause bliebe.

Sehen Sie Widerstände bei den Teilen der Union, die das klassische Familienbild verteidigen wollen?

Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass jemand aus der Union dagegen wäre. Aber das kann natürlich noch kommen.

Wann kommt der Entwurf ins Kabinett?

Im April. Ich rechne damit, dass das Gesetz Ende dieses Jahres verabschiedet ist und Mitte 2007 in Kraft tritt.

Was haben Sie gegenüber dem Entwurf aus dem vergangenen Jahr geändert?

Wir haben Kleinigkeiten geändert. Zum Beispiel haben wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und die Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung vereinfacht. Die war bislang nur sehr schwer nachzuvollziehen.

Brigitte Zypries

(SPD) ist seit 2002 Bundesjustizministerin. Vorher hatte Zypries als Staatssekretärin im Innenministerium gearbeitet. Das Interview führte Heike Jahberg.

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