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Wirtschaft: „Die Leute denken zu wenig nach“

Der Berliner Datenschützer Hansjürgen Garstka warnt: Überall dort, wo man seinen Namen offenbart, hinterlässt man eine Spur

Herr Garstka, besitzen Sie eine Kundenkarte?

Ja, sogar mehrere.

Sie sind Datenschutzbeauftragter – haben Sie da keine Bedenken?

Nein. Ein Risiko für Datenmissbrauch besteht nicht – jedenfalls liegen uns dazu keine Informationen vor. Als Nutzer muss ich mir natürlich darüber im Klaren sein, dass die Daten – solange ich nicht ausdrücklich widerspreche – für Marketingzwecke genutzt werden.

Bei welchen Formulierungen raten Sie Verbrauchern, die Finger von einer Kundenkarte zu lassen?

Als erstes sollte man sich die Bedingungen gründlich durchlesen. Stellt man dabei fest, dass Anbieter das Widerrufsrecht ausschließen, sollte man die Finger von dieser Kundenkarte lassen. Auf der anderen Seite ist es ein ausgesprochen positives Signal, wenn in einem Vertragstext explizit darauf hingewiesen wird, dass Sie der werblichen Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Denn leider ist es nach unserem Datenschutzgesetz so, dass das Opt-out-Prinzip gilt. Das bedeutet, dass die Verbraucher der Nutzung ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen müssen; die Daten also genutzt werden, solange Sie nicht widersprechen.

Welche Daten dürfen Firmen erheben?

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung, welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht. Allerdings sollten nur die Daten erhoben werden, die unbedingt für die Abwicklung des Rabattsystems nötig sind. Das sind in der Regel der Name und die Adresse. Weitere Angaben wie der Familienstand, die E-Mail-Adresse oder die Einkommenshöhe können zwar auch abgefragt werden. Allerdings sollte mit einem Sternchen oder ähnlichem kenntlich gemacht sein, dass diese Angaben freiwillig gemacht werden.

Wie kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?

Am besten widersprechen Sie schon bei Abschluss des Vertrages. Beim Datenschutzbeauftragten können Verbraucher zu diesem Zweck kleine Aufkleber bestellen. Auf diesen steht: „Ich widerspreche der Nutzung oder Weitergabe meiner Daten zu Werbezwecken, Markt- oder Meinungsforschung.“ Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist es jederzeit möglich. Dabei reicht ein formloses Schreiben.

Wie detailliert ist ein Kundenprofil?

Das ist von Karte zu Karte sehr unterschiedlich. Die einfachen Karten registrieren nur die Einkaufssumme und schreiben den Rabatt dem Kunden zu. Die komplexeren wie Happy Digits und Payback verknüpfen Kundendaten mit Einkaufsverhalten.

Wie kann ich überprüfen, wo welche Daten über mich existieren?

Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer welche Daten gespeichert hat. Allerdings ist die Datenspur oft sehr breit. So reicht es nicht, etwa bei den Zentralen von Happy Digits oder Payback zu fragen. Jedes Unternehmen, bei dem ich die Karte genutzt habe, hat unter Umständen Daten über mich gespeichert.

Das ist aber sehr aufwändig ...

Ja. Die Last trägt im Endeffekt der Verbraucher. Sie können die Geschichte aber auch von hinten aufrollen und sich in die Robinson-Liste eintragen. Damit verhindern Sie, dass Ihr Name und Ihre Adresse im Direktmarketing verwendet werden.

Mit welchen Instrumenten sammeln Unternehmen noch Daten?

Überall dort, wo Sie Ihren Namen und Ihre Adresse offenbaren, hinterlassen Sie eine Spur. Heiße Quellen für den Adresshandel sind aber vor allem Preisausschreiben.

Der Kundenkartenmarkt boomt. Sind die Verbraucher vor lauter Rabattgier zu freigiebig mit ihren Daten?

Die Leute denken zu wenig darüber nach. Erst später, wenn der Briefkasten überquillt, ärgern sie sich. Ich rate deshalb nicht, nicht mitzumachen. Man sollte aber wissen, worauf man sich einlässt und wissen, dass man jederzeit widerrufen kann.

Das Gespräch führte Tanja Kewes

Hansjürgen Garstka (57) ist seit 1989 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Jurist ist außerdem Professor für Datenschutz an der TU Berlin

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