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Wirtschaft: Einspruch, Herr Steinbrück!

Millionen Bürger gehen gegen Steuerbescheid vor

Die einen ärgern sich noch mit dem alten Bescheid herum, die anderen brüten schon über der neuen Steuererklärung. Im Mai haben Steuerzahler viel zu tun. Abgabetermin. Bis zum 31. Mai müssen all die Steuerzahler ihre Steuererklärung für 2006 eingereicht haben, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das sind vor allem Rentner, Selbstständige und Vermieter, deren Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro im Jahr liegen. Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen von jeweils mehr als 410 Euro im Jahr hatten oder bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet haben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde oder bei Ehegatten einer der Partner nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, ist die Steuererklärung Pflicht. Wer zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater geht, gewinnt Zeit und muss seine Erklärung erst am 31. Dezember 2007 abgeben.

Einspruch. Viele Steuerzahler haben ihre Erklärung jedoch bereits abgegeben und auch schon den Steuerbescheid bekommen. Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen. Das muss man innerhalb eines Monats tun und zwar schriftlich, zu Beweiszwecken am besten als Einschreiben/Rückschein oder per Fax.

Patzer korrigieren. Mit dem Einspruch kann man sich nicht nur gegen Entscheidungen des Sachbearbeiters wehren, man kann auch eigene Patzer ausbügeln. Wer nach Abgabe der Steuererklärung plötzlich noch Rechnungen oder Spendenbescheinigungen findet, kann diese Unterlagen auf dem Weg des Einspruchs einreichen und damit Steuern sparen.

Neuer Rekord. Immer mehr Menschen machen von dieser Chance Gebrauch. Die Zahl der Einsprüche stieg 2006 um fast ein Drittel auf die Rekordmarke von 5,9 Millionen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Der Erfolg gibt den Bürgern recht: Fast zwei Drittel aller im vergangenen Jahr bearbeiteten Einsprüche sind abgeändert worden.

Auch in Berlin. In Berlin hat die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr 220 000 Einsprüche erledigt, berichtet Clemens Teschendorf von der Senatsverwaltung für Finanzen. In rund 150 000 Fällen haben die Beamten den Steuerzahlern Recht gegeben, 40 000 Einsprüche sind zurück gezogen worden, der Rest ist jetzt bei den Finanzgerichten anhängig. Bereits absehbar ist, dass die Berliner Beamten auch in diesem Jahr alle Hände voll zu tun haben werden. Denn im vergangenen Jahr sind rund 300 000 Einsprüche eingegangen – und damit 80 000 mehr als die Finanzverwaltung abarbeiten konnte.

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