zum Hauptinhalt

Energieversorger: Rekordklage gegen die Gasag

Die Verbraucherzentrale Berlin reicht am Freitag eine Sammelklage gegen den Gasversorger Gasag ein. 194 Kunden verlangen insgesamt 193.127 Euro von der Gasag zurück.

Berlin - Die Verbraucherschützer vertreten mit einer Klage auf Rückzahlung und einem Mahnbescheid Ansprüche von insgesamt 194 Gasag-Kunden. Die wollen das nach zwei Tariferhöhungen von 2005 und 2006 mehr gezahlte Geld zurückhaben. Die Kunden fordern jeweils zwischen 300 und 4000 Euro zurück. Weil die Verbraucherzentrale die Ansprüche erstmals in einer sogenannten Einziehungsklage bündelt, steigt der Streitwert auf insgesamt 193 127 Euro. Nach Angaben der Organisation handelt es sich damit um die bisher größte Klage, die sie je gegen ein Unternehmen angestrengt hat.

So erreicht der Streit zwischen Gasag und deren Kunden eine neue Qualität. Kurz nachdem der Versorger vor vier Jahren die Preise erhöht hatte, reichten erste Kunden Klage ein, weil sie die Anhebung für ungerechtfertigt hielten. Ein Teil der Klagen ging durch alle Instanzen, bis der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2009 eine spezielle Klausel in den Verträgen der Tarife Vario und Aktiv endgültig für unzulässig erklärte. In dieser Klausel hatte sich die Gasag zwar vorbehalten, die Tarife anzuheben, sobald die Einkaufspreise auf dem Gasmarkt steigen; sie war mit der Formulierung aber nicht verpflichtet, die Preise auch zu senken, sobald die Beschaffungskosten sinken.

Rechtsexperten und Landespolitiker äußerten die Auffassung, dass die Gasag nun allen rund 350 000 betroffenen Gasag-Kunden Geld zurückzahlen muss, da die Preiserhöhungen auf dieser unzulässigen Klausel beruhten. Die Gasag wies alle Ansprüche bisher zurück – auch am Donnerstag wieder. Das Argument lautete, sie habe „zu keiner Zeit überhöhte Preise von ihren Kunden gefordert“.

Nachdem auch zwei Schlichtungsgespräche in Anwesenheit der Berliner Verbrauchersenatorin Katrin Lompscher (Linke) ohne Ergebnis blieben, entschied sich die Verbraucherzentrale zur Einreichung der Klage beim Landgericht Berlin und beim Amtsgericht Mitte. Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Zentrale, rät auch anderen betroffenen Kunden, noch im Dezember Klage auf Rückzahlung einzureichen oder zumindest einen Mahnbescheid beim Zentralen Mahngericht in Berlin-Wedding zu erwirken. Sonst würden die Ansprüche aus 2006 verjähren.

Einen Leitfaden und Musterformulare gibt es unter www.vz-berlin.de oder für fünf Euro bei der Geschäftsstelle am Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. „Jeder Betroffene sollte sich die Mühe machen und so der Gasag zeigen, dass man sein Recht wahrnimmt und unzulässige Preiserhöhungen nicht hinnimmt“, sagte Francke dem Tagesspiegel. Kevin P. Hoffmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false