zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Entschädigung für Freizeitkicker

Freizeitkicker sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Unfallversicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, eine Entschädigung in Höhe von rund 8500 Euro zu zahlen (Az: 20 U 05/07).

Freizeitkicker sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Unfallversicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, eine Entschädigung in Höhe von rund 8500 Euro zu zahlen (Az: 20 U 05/07). Diese Entschädigung wird neben den Behandlungskosten, die die Krankenversicherung trägt, gewährt. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false