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Fahrgastrechte: Flugkunden werden hängen gelassen

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kämpft für die Schlichtungsstelle Mobilität. Sonst drohe trotz des neuen Fahrgastrechtegesetzes, das am Mittwoch in Kraft tritt, zum Jahresende ein "Vakuum" in der Bearbeitung von Kundenbeschwerden.

Berlin -  Die seit fast fünf Jahren zwischen Kunden und Anbietern erfolgreich vermittelnde Schlichtungsstelle Mobilität müsse Ende November ihre Arbeit einstellen, ohne dass bisher gleichwertiger Ersatz geschaffen worden sei, bemängelte der VCD am Montag in Berlin.

Die Finanzierung der beim VCD angesiedelten Schlichtungsstelle durch das Verbraucherschutzministerium läuft aus, die berufliche Zukunft der sieben Mitarbeiter sei unklar, sagte der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann in Berlin. Künftig will die Deutsche Bahn zusammen mit rund zwei Dritteln aller privaten Bahnanbieter von Frankfurt aus mit 50 Mitarbeitern die Beschwerden der Bahnreisenden bearbeiten. Ein Trägerverein ist nach Bahn-Angaben bereits gegründet, auch Fluglinien seien aufgefordert worden, sich an dem Projekt zu beteiligen. Ziel sei es, alle Streitfälle auf Schiene, Straße und in der Luft zur Zufriedenheit von Fahrgästen und Beförderern zu klären.

Die Chancen dafür stehen laut VCD jedoch schlecht – trotz der neuen Kundenrechte. Denn in eine privatwirtschaftlich finanzierte Vermittlungsstelle müssten Unternehmen Geld investieren, viele internationale Fluggesellschaften schrecke das ab. Mit der bisherigen Schlichtungsstelle Mobilität arbeiteten nach VCD-Angaben 84 Luftfahrtunternehmen zusammen, lediglich die beiden größten deutschen Airlines, Lufthansa und Air Berlin, hätten jahrelang eine Zusammenarbeit verweigert. Die Lufthansa kündigte am Montag an, sich auch an der neuen geplanten Anlaufstelle nicht beteiligen zu wollen. Schließlich entschädige das Unternehmen bereits nach gesetzlichen Regelungen und Kulanz.

Sollte es nicht gelingen, auch die Bedürfnisse der Fluggäste in einer neuen Beschwerdestelle unterzubringen, würden viele Passagiere ab Anfang Dezember „im Regen stehen gelassen“, sagte die juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität, Birgit Zandke-Schaffhäuser. Ihnen bliebe nun lediglich der Klageweg, angesichts der Prozesskosten und der Verfahrensdauer würden viele Fluggäste davon aber Abstand nehmen. Auch die kostenlose Beratung übernehme ab Winter niemand mehr. VCD-Chef Gehrmann sagte, die Politik sei „beim Verbraucherschutz eingeknickt“ und habe nun eine „enorme Verschwendung von Steuergeldern“ zu verantworten. Die Schlichtungsstelle Mobilität hat seit ihrer Gründung im Dezember 2004 jährlich eine halbe Million Euro an öffentlichen Mitteln erhalten. Nach eigenen Angaben hat sie bisher mehr als 13 000 Anfragen vor allem von Bahn- und Flugreisenden bearbeitet. Beschwerden zu Flugreisen machten über zwei Drittel der Anfragen aus, so der VCD.

Eine Sprecherin des Verbraucherschutzministerium sagte dem Tagesspiegel, mit der neuen Anlaufstelle werde nun das ursprüngliche Ziel einer „funktionsfähigen unternehmensgetragenen Schlichtung“ erreicht.

Obwohl der VCD das neue Gesetz grundsätzlich begrüßt, geht es VCD-Chef Michael Gehrmann nicht weit genug. Er fordert, dass bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten ein Viertel des Ticketpreises erstattet werden soll. Das neue Gesetz sieht Entschädigungen erst ab einer einstündigen Verspätung vor.

Adrian Pickshaus

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