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Fahrplan: Das Ende der alten Birne

AB 1. SEPTEMBER 2009Klare 100-Watt-Glühbirnen und herkömmliche 100-Watt-Halogenlampen werden vom Markt genommen.

AB 1. SEPTEMBER 2009

Klare 100-Watt-Glühbirnen und herkömmliche 100-Watt-Halogenlampen werden vom Markt genommen. Dasselbe gilt für alle klaren, ineffizienten Birnen der Energieklassen F und G. Auch matte Lampen dürfen nicht mehr produziert werden, egal in welcher Stärke. Es sei denn, sie haben die Effizienzklasse A.

AB 1. SEPTEMBER 2010

Klare Glühbirnen mit mehr als 60 Watt dürfen nicht mehr hergestellt werden.

AB 1. SEPTEMBER 2011
Ab diesem Datum gilt das Verbot auch für klare Glühbirnen mit mehr als 40 Watt.

AB 1. SEPTEMBER 2012

Auch schwächere Glühlampen dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn sie nicht mindestens Energieeffizienzklasse C erreichen.

AB 1. SEPTEMBER 2016
Für alle Haushaltslampen gilt nun mindestens die Effizienzklasse B. Damit müssen auch viele herkömmliche Halogenlampen vom Markt genommen werden.

AUSNAHMEN
Ausgenommen vom Verbot sind Glühbirnen in Sonderformaten, die nicht zur Raumbeleuchtung eingesetzt werden – etwa für Kühlschränke, Backöfen oder Autoarmaturen. Auch Neonröhren und Halogenlampen mit hoher Effizienz dürfen weiter verkauft werden. (bho)

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