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Finanzen: Wie es nach Scheidungen weitergeht

Bei der Reform des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs sollen Ansprüche schnell abgegolten werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist nicht zu bremsen. Nachdem der Bundestag das neue Unterhaltsrecht verabschiedet hat, stehen bereits weitere Reformen an. So will die Ministerin nicht nur den Zugewinnausgleich nach einer Scheidung auf neue Beine stellen, auch der Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen werden, soll nach Informationen des Tagesspiegel reformiert werden. Ein Diskussionsentwurf ist bereits in der Welt, noch in diesem Jahr soll ein offizieller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden, wie es im Ministerium heißt.

VERSORGUNGSAUSGLEICH

Bei einer Scheidung wird nicht nur Hab und Gut verteilt, der Familienrichter zieht auch Bilanz in Sachen Altersvorsorge. Beim sogenannten Versorgungsausgleich wird ermittelt, welche Ansprüche die jeweiligen Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, welche private beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge besteht, ob es Versorgungsansprüche gegenüber berufsständischen Versorgungswerken oder aus der Beamtenversorgung gibt. Wer unter dem Strich mehr zu erwarten hat, muss die Hälfte der Differenz an den oder die Ex abtreten.

Keine Korrektur. Das Problem: Oft ist die Berechnung falsch, weil die gesetzliche Rente über- und Betriebsrenten unterschätzt werden. Der zu kurz gekommene Ex-Partner kann dann möglicherweise einen Nachschlag verlangen. „Es gibt heute viele nachträgliche Änderungsmöglichkeiten“, heißt es im Ministerium, das soll sich aber künftig ändern. Die Pläne sehen nach Tagesspiegel-Informationen vor, dass es zum Eheende einen möglichst endgültigen Ausgleich mit der Scheidung geben soll.

Ausgleich in Geld. Zudem sollen Transferverluste verringert werden. Während heute beim Versorgungsausgleich vom Rentenversicherungskonto des einen Ehegatten Anwartschaften auf das Rentenversicherungskonto des anderen übertragen werden, will Justizministerin Zypries künftig einen Geldausgleich zwischen den Ex-Partnern einführen. Von einer „Realteilung“ ist im Ministerium die Rede. Bleibt abzuwarten, ob sich Zypries mit ihren Vorstellungen durchsetzen kann.

ZUGEWINNAUSGLEICH

Bereits weiter sind die Arbeiten auf der anderen Reformbaustelle der Ministerin. Zypries will den Zugewinnausgleich überarbeiten und hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Schulden inklusive. Künftig sollen Schulden, die schon bei Eheschließung vorhanden waren und während der Ehe getilgt worden sind, beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Heute ist das nicht so. Nicht nur die Betroffenen finden das unfair, auch Experten sehen Reformbedarf. Eine Reform ist überfällig, findet Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht.

Manipulationen verhindern. Zudem will Zypries Vermögensmanipulationen ein Ende machen. Bisher wird die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung danach bemessen, wie viel von dem Vermögen bei der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht noch vorhanden ist. Künftig soll die Zustellung des Scheidungsantrags der maßgebliche Zeitpunkt sein. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen zulasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten beiseite geschafft oder verschleudert wird.

UNTERHALT

Bereits neu geregelt ist das Unterhaltsrecht. Das neue Gesetz tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft. Es sieht vor, dass Kinder in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten künftig ganz oben stehen. Dies spielt eine Rolle in den sogenannten Mangelfällen, in denen nicht genügend Geld für alle Ansprüche zur Verfügung steht. Nach bisherigem Recht müssen sich Minderjährige den ersten Rang noch mit geschiedenen und aktuellen Ehepartnern teilen. Das Kindeswohl ist auch in der weiteren Rangfolge künftig das entscheidende Kriterium: An zweiter Stelle stehen nämlich die Mütter und Väter, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren.

Gleiches Recht für alle. Alle Mütter oder Väter, die ihr Kind betreuen, haben grundsätzlich für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt. Damit werden nicht verheiratete und geschiedene Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder gleichgestellt. Die nicht verheirateten Eltern erhalten zwar bereits heute drei Jahre Betreuungsunterhalt, bevor sie wieder arbeiten müssen. Die geschiedenen Eltern dürfen dagegen heute länger zu Hause bleiben: Laut Rechtsprechung müssen sie bisher frühestens wieder erwerbstätig werden, wenn das Kind etwa acht ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte die unterschiedliche Dauer von Unterhaltsansprüchen für eheliche und uneheliche Kinder als verfassungswidrig eingestuft.

Schutz der Ehe. Die Ehe ist aber auch im neuen Recht nicht bedeutungslos. Entscheidend ist jedoch künftig die Dauer. Je länger zwei Menschen verheiratet waren, desto größer soll der Schutz nach einer Trennung sein. Aus Gründen der „nachehelichen Solidarität“ ist auch eine Verlängerung des Unterhalts über drei Jahre hinaus möglich. Damit soll laut Bundesjustizministerium das Vertrauen geschützt werden, „das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung entstanden ist“.

Zurück in den Job. Das Gesetz will aber zugleich die Eigenverantwortung der Partner nach einer Scheidung stärken. Das bedeutet, dass von den sich um die Kinder kümmernden Müttern oder Vätern eine frühere Rückkehr in einen Job erwartet werden kann.

Lebensstandard. Auch der in der Ehe erreichte Lebensstandard ist nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür, ob wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden muss. Im konkreten Fall werden aber auch dabei die Dauer der Ehe oder die Möglichkeiten der Kinderbetreuung berücksichtigt. (mit AFP)

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