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Wirtschaft: Für Anleger wird 2007 teuer

Der Sparerfreibetrag wird halbiert, Spekulationsverluste sind nur noch eingeschränkt absetzbar

287 Euro wird jeder Bürger 2007 weniger in der Tasche haben – rein statistisch. Dazu beitragen werden neben der höheren Mehrwertsteuer, der teureren Renten- und Krankenversicherung auch viele Gesetzesänderungen, die sich negativ für Sparer und Anleger auswirken.

SPARERFREIBETRAG

Am kräftigsten schlägt dabei die Halbierung der Sparerfreibeträge zu Buche. Der Sparerfreibetrag wird von 1370 auf 750 Euro für Ledige und von 2740 auf 1500 Euro für Eheleute gekürzt, hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person. Das heißt: Ein alleinstehender Sparer kann nur noch Zinsen und Dividenden bis 801 Euro steuerfrei kassieren. Für jeden Euro darüber hinaus muss er einen Anteil, der sich an seinem persönlichen Steuersatz bemisst, an das Finanzamt abführen.

Beträge sinken kräftig. Eine Berechnung der Verbraucherzentrale Bremen zeigt, wie stark sich das neuerliche Anziehen der Steuerschraube (im Jahr 2000 war der Freibetrag schon einmal von 6000 auf 3000 DM halbiert worden) auf die Sparer auswirkt: Konnte ein alleinstehender Sparer bei einem angenommenen Zinssatz von vier Prozent bisher 35 525 Euro anlegen, ohne Steuern zahlen zu müssen, sind es ab dem 1. Januar 2007 nur noch 20 025 Euro. Denn von den 1421 Euro Zinsen, die bei einer Anlage von 35 525 Euro ausgeschüttet werden, muss er 620 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent gehen also mehr als 200 Euro an den Fiskus.

Dividenden. Für Dividenden gilt allerdings weiter das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Ausschüttungen von vornherein nur zur Hälfte angerechnet werden.

Automatische Kürzung. Die Banken kürzen die Freistellungsaufträge ab 2007 automatisch auf 56,37 Prozent der bisherigen Summe. Wer also seinen Sparerfreibetrag auf mehrere Konten und Banken gesplittet hat, sollte genau prüfen, ob die eingeräumten Summen noch exakt den Notwendigkeiten entsprechen.

Tipps für Anleger. Verbraucherschützer wie Banken raten zudem, bei der Laufzeit von Zinsanlagen den steuerlichen Aspekt zu berücksichtigen. Langlaufende Sparanlagen, bei denen die Zinsen angesammelt und am Ende auf einmal ausgeschüttet werden, könnten nun „zu regelrechten Steuerfallen“ mutieren, heißt es beim Bundesverband deutscher Banken. Bei einem Bundesschatzbrief Typ B müsse ein Sparer bereits ab einer Anlagesumme von nur 4000 Euro am Ende mit Steuerzahlungen rechnen.

REICHENSTEUER

Wer reich ist, muss von seinen Kapitalerträgen künftig mehr an den Fiskus abtreten: Bürger mit einem Einkommen ab 250 000 Euro (bei Ehepaaren ab 500 000 Euro) zahlen ab Neujahr 45 Prozent statt bisher 43 Prozent Einkommensteuer. Der höhere Spitzensteuersatz der sogenannten Reichensteuer gilt für alle Einkünfte, also auch für Kapitalerträge, Dividenden und Spekulationsgeschäfte am Aktienmarkt, also Verkäufe von Aktien innerhalb eines Jahres.

VERSICHERUNGSSTEUER

Parallel zur Mehrwertsteuer wird auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen sind nicht versicherungssteuerpflichtig. Teurer werden dagegen Schadens-, Auto- und Unfallversicherungen, wobei nicht nur neue, sondern auch alle laufenden Verträge betroffen sind.

LEBENSVERSICHERUNGEN

Wer ab Januar eine Lebens- oder Rentenversicherung neu abschließt, darf als Mindestrendite nur noch 2,25 statt bisher 2,75 Prozent erwarten. Allerdings zahlen die Versicherer über den für die gesamte Laufzeit festgelegten Garantiezins hinaus auch noch Gewinnbeteiligungen, die sich jedoch von Jahr zu Jahr ändern können.

SPEKULATIONSVERLUSTE

Hat ein Anleger an der Börse Spekulationsverluste erwirtschaftet, darf er das Minus künftig nur dann mit Gewinnen steuermindernd verrechnen, wenn die Verluste im Jahr der Entstehung amtlich in der Steuererklärung deklariert wurden. Obwohl der Bundesfinanzhof jüngst erlaubt hatte, von aktuellen Gewinnen an der Börse die Verluste aus Börsengeschäften früherer Jahre in jedem Fall abzuziehen, wird dies nun per Gesetz rückwirkend verboten. Altverluste sind also verloren, wenn sie nicht in der Einkommenssteuererklärung des gleichen Jahres auftauchen oder aufgetaucht sind.

TEURE AUSKÜNFTE VOM FINANZAMT

Will ein Anleger eine verbindliche Auskunft über Steuersätze, Freibeträge oder Ähnliches, dann muss er ab Januar dafür zahlen. Die Kosten richten sich nach dem Wert, den die Information für den Bürger hat beziehungsweise nach der Zeit, die das Finanzamt zur Bearbeitung braucht (50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro). Allgemeine, kurze Auskünfte bleiben gratis.

Veronika Csizi

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