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Geldautomaten: Kartellamt lehnt Höchstgebühr ab

Fünf Euro sind zu viel: Das Bundeskartellamt hat nichts gegen eine Absprache der Banken über Gebühren am Geldautomaten - wohl aber etwas gegen die geplante Höhe.

Berlin - Eine Höchstgebühr für das Geldabheben an fremden Automaten wird es erst einmal nicht geben. Das Bundeskartellamt lehnt eine Gebühr von maximal fünf Euro ab. Auf diesen Betrag hatten sich Banken und Sparkassen zuvor im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) verständigt.

Man habe dem ZKA in einem Brief am Montag mitgeteilt, dass die Vorschläge die kartellrechtlichen Forderungen nicht erfüllten, hieß es in einer Stellungnahme der Bonner Behörde vom Mittwoch. Das Kartellamt lehne die vorgeschlagene Höchstgebühr ab, weil diese „eine beachtliche Höhe haben soll und es zugleich kaum Anreize für die Automatenbetreiber geben wird, Preise unter diesem Höchstentgelt zu verlangen“, hieß es in der Erklärung. Gleichzeitig begrüßte das Kartellamt die Ankündigung der Banken, die Gebühr demnächst direkt am Automaten zu berechnen. Das schaffe für den Kunden mehr Transparenz.

Diese Erklärung ließ einige Fragen offen. Er gehe davon aus, dass das Kartellamt nicht die Preisabsprache an sich, sondern nur die Höhe der Obergrenze kritisiert habe, sagte ein Sprecher des Verbandes der privaten Banken am Mittwoch. Tatsächlich kann das Kartellamt in Ausnahmefällen Preisabsprachen genehmigen, wenn sie dem Verbraucher nutzen. „Wir sind immer für eine Obergrenze von deutlich unter fünf Euro eingetreten“, sagte der Sprecher. In einer gemeinsamen Erklärung von Volksbanken, Sparkassen und öffentlichen Banken heißt es hingegen: „Die Geldautomatenverbünde in Deutschland gewährleisten, dass alle Kunden der beteiligten Kreditinstitute an allen Automaten des jeweiligen Verbundes kostenlos Geld abheben können. Das ist eine sehr kundenfreundliche Regelung.“

Sollten die Institute sich nicht bald mit dem Kartellamt einigen, droht ihnen eine gesetzliche Obergrenze. „Die derzeitigen Gebühren für das Fremdabheben sind völlig überzogen und grenzen an Abzocke“, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dem „Handelsblatt“.

Derzeit müssen Kunden, die Geld an fremden Automaten abheben, bis zu zehn Euro dafür zahlen. Im Schnitt fielen Gebühren von 5,64 Euro an, wie eine Untersuchung der Frankfurter Finanzberatung FMH ergab. Die Gebühren werden bislang nicht durch die Bank festgelegt, die den Automaten aufstellt, sondern von der Hausbank des Kunden. Sie sind abhängig davon, was die Banken untereinander für den Automatenservice verlangen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben zusammen mehr als 44 000 Geldautomaten aufgestellt, die privaten Banken insgesamt nur rund 10 000 Automaten. Die Direktbanken, die ihre Kunden mit besonders günstigen Zinsen locken, haben oft gar keine Automaten, weswegen die Sparkassen sie für die Benutzung zahlen lassen. Experten zufolge belaufen sich die tatsächlichen Kosten für eine Transaktion am Automaten auf höchstens einen Euro.

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