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Wirtschaft: Hamster und Wellensittiche sind immer erlaubt

Ob Mieter oder Eigentümer auch größere Tiere halten dürfen, hängt vom Vermieter und von den Nachbarn ab

Mit Bellen kann man sogar berühmt werden. Deutschlands berühmtester Kläffer, Dackel Robby, beschäftigte jahrelang die Gerichte. Schließlich verhängte das Amtsgericht Köln ein Bellverbot zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 20 und sechs Uhr früh. Robbys Herrchen, der Schlagersänger Erik Silvester, wollte das nicht kampflos hinnehmen. Er ging vors Landgericht. Letzter Stand in der Bellposse: Draußen im Garten muss sich Robby an die festgelegten Ruhezeiten halten, im Haus darf Robby so lange bellen, wie Herrchens Nerven das ertragen.

Grundsätzlich gilt: „Hausbesitzer dürfen selbst entscheiden, ob sie sich ein Tier anschaffen wollen“, sagt Dieter Blümmel, Sprecher des Berliner Vermietervereinigung Haus und Grund. Nachbarn müssen Beeinträchtigungen dulden, allerdings nur unwesentliche. Außerdem kommt es darauf an, was ortsüblich ist. „In einer Kleingartenanlage muss man mehr Lärm hinnehmen als im Villenviertel“, so Blümmel.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und ein Tier halten möchte, sollte vorsichtshalber in den Protokollen der Eigentümerversammlungen nachsehen, ob es Beschlüsse zur Tierhaltung gibt. „Per Mehrheitsbeschluss können die Eigentümer die Tierhaltung einschränken“, weiß Blümmel. Ein kategorisches Tierverbot wäre hingegen sittenwidrig. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische darf man in einer Eigentumswohnung immer halten. Hunde können dagegen verboten werden. Allerdings darf ein solches Verbot nicht willkürlich zu Stande gekommen sein und muss begründbar sein, betont Blümmel. Und: Blindenhunde sind stets erlaubt.

Ob sich Mieter ein Tier anschaffen dürfen oder nicht, hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Einige Verträge enthalten ein strenges Tierverbot. An dieses muss sich der Mieter halten – allerdings nicht, so weit es sich um Kleintiere handelt. „Hamster, Wellensittiche oder Aquarienfische darf man immer haben“, berichtet Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Darunter fallen nach Meinung der Gerichte auch Chinchillas und Leguane, die im Käfig gehalten werden, nicht aber Katzen. „Entscheidend ist immer, ob die Tiere die Nachbarn durch Lärm oder Gestank belästigen können“, sagt Ropertz. Auch Ratten können verboten werden, obwohl sie als Kleintiere gelten, entschied das Landgericht Essen (Az.: 1 S 497/90). Der Grund: Ratten können bei Nachbarn Ekel auslösen.

In den meisten Mietverträgen hängt die Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters ab. Dabei gilt folgende Faustformel: „Wenn der Nachbar einen Hund halten darf, dürfen Sie das auch“, so Ropertz. Erlaubt der Vermieter die Haltung von Hunden im Haus, muss er auch eine Katze tolerieren. Und: Wenn Sie mit Zustimmung des Vermieters einen Pudel haben, dürfen sie nach dessen Tod wieder einen Pudel oder einen Cockerspaniel kaufen – nicht aber einen Dobermann oder Rottweiler. Enthält der Mietvertrag überhaupt keine Regelung, sollte man nach Meinung des Mietrechtsexperten trotzdem den Vermieter fragen, bevor man sich ein Tier ins Haus holt. Das gilt vor allem dann, wenn man mitten in der Stadt wohnt, „am Stadtrand muss ich nicht fragen“.

Selbst wenn der Vermieter zugestimmt hat, ist das kein Freibrief für alle Eskapaden des neuen Mitbewohners. Bellt der Hund andauernd und beschweren sich die Nachbarn, kann der Vermieter verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird. Auch wenn die Nachbarn Angst haben, muss der Vermieter reagieren. Die Genehmigung für einen Kampfhund kann der Vermieter im Nachhinein widerrufen (siehe Kasten) . 30 Giftschlangen in einer Wohnung sind nach Einschätzung des Landgerichts Bochum ein „unzulässiger Mietgebrauch“ und müssen daher verboten werden, wenn sich jemand beschwert (Az.: 7 T 767/88). Für Giftspinnen dürfte Vergleichbares gelten. Auch bei Mietwohnungen muss man aber die Lage des Hauses berücksichtigen. Ob Hundegebell unerträglich ist oder nicht, muss für eine Wohnung am Stadtrand weniger streng beurteilt werden als in der City, meint Ropertz. Foto: Imago

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