Wirtschaft: Heiratsanzeigen sind geschützt
Der Text einer Heiratsannonce kann unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Da es sich bei Heirats- oder Kontaktanzeigen um „einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung“ handelt, dürfen diese nicht einfach abgeschrieben werden.
Der Text einer Heiratsannonce kann unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Da es sich bei Heirats- oder Kontaktanzeigen um „einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung“ handelt, dürfen diese nicht einfach abgeschrieben werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I (Az: 21 O 3262/08) hervor, das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat. Im konkreten Fall hatte eine auf reiche Kunden spezialisierte Partnervermittlerin plötzlich zwei von ihr verfasste Annoncen im Heiratsmarkt einer Zeitung – leicht verändert – wiedergefunden. Ihr Klient war ohne ihr Wissen zur Konkurrenz gegangen. Tsp
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