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Wirtschaft: Kalte Füße

Die Winterferien stehen vor der Tür. Die große Frage: Reicht der Schnee für den Skiurlaub?

Für Skifreunde ist der Winter bis in den Januar hinein eine Geduldsprobe gewesen: In vielen Skigebieten war es so lange Zeit so warm, dass selbst die Schneekanonen ihren Dienst versagten. Zwar hat der Wintereinbruch in der vergangenen Woche bis in die Tieflagen für eine weiße Pracht gesorgt. Wirklich schneesicher sind allerdings nur die Höhenlagen ab 2000 Meter für Pistenflitzer, Winterwanderer und Langläufer.

Winterurlaub absagen. Aber wer deshalb kalte Füße bekommt und seinen Winterurlaub gar nicht erst antreten will, kann nicht mit einer Kostenerstattung rechnen. Für das Wetter haftet weder der große Reiseveranstalter noch die kleine Pension im Skigebiet. Auch die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur in bestimmten Fällen, bei Krankheit etwa oder Naturkatastrophen. Das Wetter gehört nicht dazu.

„Eine Chance auf Rückerstattung besteht nur, wenn der Reiseveranstalter den Urlaubsort ausdrücklich als schneesicher ausgewiesen hat“, sagt Sabine Fischer von der Verbaucherzentrale Brandenburg. Eine weitere Ausnahme: Ist zum Beispiel ein Skikurs oder eine winterliche Bergwanderung Teil des Reisepakets und liegt dafür nicht genug Schnee, hat der Kunde einen Anspruch auf Preisnachlass.

Winterurlaub umbuchen. Bevor der Urlaub ins Wasser fällt, sollten sich Winterfreunde bei ihrem Reiseveranstalter informieren: Eine Umbuchung in höhere Lagen oder sichere Schneegebiete kann unter Umständen preiswerter sein als die Stornierung. Denn die geht richtig ins Geld. So sind beim Reiseveranstalter Neckermann eine Woche vor Reiseantritt 55 Prozent des Preises fällig. Sagt der Kunde die Tour im letzten Moment ab, muss er 75 Prozent zahlen.

Freie Zimmer. Der späte Wintereinbruch bietet auch Vorteile: So melden die Tiroler Skigebiete freie Zimmer für Kurzentschlossene – allerdings nur außerhalb der Ferienzeiten. Anfang Februar beginnen in Österreich und in Deutschland vielerorts die Winterferien. Und damit auch der Stau auf den Strecken ins Gebirge.

Staugefahr. Mit größeren Problemen rechnet der ADAC zum Ferienbeginn in Berlin und Brandenburg ab dem nächsten Freitag. Autofahrer müssen sich vor allem auf der A9 zwischen Berlin und München und auf den Strecken zwischen München und Garmisch beziehungsweise Salzburg auf Verzögerungen einstellen. In Österreich und in der Schweiz ist zudem die Vignette für Autobahnen und teils auch für Bundesstraßen fällig. Am Brennerpass kann man sich das „Pickerl“ mittlerweile sparen: Autofahrer können die Maut bereits im Vorfeld per Internet bezahlen. Ihre Fahrzeugdaten werden dann per Kamera registriert und mit einer Datenbank verglichen.

Schneeketten nötig. Autofahrer sollten vor der Fahrt in den Winterurlaub unbedingt nochmals ihren Wagen inspizieren: „Für eine Fahrt in die Alpen gehören nicht nur Winterreifen, sondern auch Schneeketten in den Kofferraum“, sagt Katja Frisch vom ADAC. Die sollte man nicht in der Originalverpackung im Kofferraum verstauen, sondern schon zu Hause einmal probeweise angelegt haben. Zur Ausrüstung gehören außerdem Eiskratzer und Türschlossenteiser, der allerdings wenig nützt, wenn er im Handschuhfach liegt. „Außerdem empfiehlt es sich, Frostschutz für die Scheiben nachzufüllen“, sagt Frisch. Und für den Fall, dass man unverhofft eine Nacht im Stau verbringen muss, sollte man Decken und ausreichend Getränke an Bord haben.

Wohnung winterfest machen. Bevor es auf die Reise geht, gilt es auch das eigene Heim winterfest zu machen. Zwar ist es immer sinnvoll, die Heizung bei längerer Abwesenheit abzudrehen, allerdings nicht so weit, dass Wasserleitungen und WC einfrieren. Der Winter 2006 hat gezeigt: Auch im Tiefland ist klirrende Kälte bis in den April hinein keine Seltenheit.

Schnee fegen. Wenn das Wetter Schnee oder Glatteis in die Städte bringt, sind Anlieger, also Haus- und Wohneigentümer, verpflichtet den Bürgersteig vor dem Haus zu streuen. Tun sie das nicht und kommt es zu Stürzen und Verletzungen, muss der, der streuen müsste, für den Schaden aufzukommen. Das kann teuer werden: Neben den Arzt- und Krankenhauskosten muss man eventuell auch den Verdienstausfall ersetzen und Schmerzensgeld zahlen. Viele Vermieter beauftragen deshalb private Räumdienste, die auch die Haftung übernehmen. Sie können allerdings auch den Mietern die Streupflicht übertragen. Die Hausordnung reicht dafür jedoch nicht aus, der Streudienst muss eindeutig im Mietvertrag geregelt sein. Ein solcher Winterdienst verpflichtet jedoch niemanden, die ganze Nacht die Augen aufzuhalten: Nur in den Berufszeiten muss gestreut werden, in der Woche zwischen sieben und 22 Uhr und am Wochenende ab 9 Uhr.

Sichere Straßen. Anders ist die Situation auf den Straßen. Hier haben die Gemeinden die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das ist jedoch ein dehnbarer Begriff, sagt ADAC-Rechtsexperte Peter Hemschik: „Grundsätzlich gilt: Der Autofahrer hat keinen Anspruch auf allzeit freigeräumte Straßen.“ Zwar sind Städte und Gemeinden verpflichtet, die Straßen frei zu halten, allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren. Vorrang für die Winterdienste haben gefährliche und verkehrswichtige Stellen. Das sind zum Beispiel Kreuzungen und Hauptverkehrsstraßen, enge Kurven, Fahrbahnverengungen und Brücken, bei denen besondere Glättegefahr besteht.

Alexander Heinrich

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