zum Hauptinhalt
318751_0_6ce3818c.jpg

© dpa

Kartelle: Wer den Schaden hat

Verbraucher haben schlechte Chancen, Unternehmen wegen Preisabsprachen zu verklagen.

Berlin – Wer dieser Tage einkaufen geht, fühlt sich vielleicht ein bisschen betrogen. Und zweifelt möglicherweise an den Preisen der Produkte – zumindest an denen für Schokoriegel, Hunde- oder Katzenfutter. Das Bundeskartellamt ermittelt seit dieser Woche wegen angeblicher Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern bei Süßwaren, Tiernahrung und Kaffee. Betroffen sind fast alle großen deutschen Handelsketten wie Edeka, Rewe, Metro und Lidl sowie einige Markenhersteller. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden die Wettbewerbshüter die Unternehmen, die sich nachweislich an Kartellen beteiligt haben, bestrafen. Die Kunden scheinen solchen Preisabsprachen aber weiter schutzlos ausgeliefert zu sein.

„Der Verbraucher ist hier machtlos“, sagt Susanne van Cleve, Sprecherin der Verbraucherzentrale Berlin. „Er kann nur Preisvergleiche anstellen, zwischen den Produkten und den Supermärkten.“ Doch das hilft wenig, wenn – sollte sich der Verdacht bestätigen – fast alle Händler bei den Preisabsprachen mitmachen. Für den Kunden im Supermarkt scheint es schwer möglich, die Angemessenheit von Preisen einzuschätzen. „Auch für uns lässt sich aus der Preisbeobachtung nicht abschätzen, ob Absprachen getroffen wurden“, sagt Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ebenso schwer sei es zu beurteilen, ob die Bußgelder den Unternehmen wirklich weh täten. „Es könnte durchaus sein, dass sich das Kartell trotz Strafe lohnt“, sagt Gurkmann.

Die aktuellen Durchsuchungen erinnern an das vergangene Jahr: Im Dezember 2009 hatten die Wettbewerbshüter die Kaffeeröster Melitta, Dallmayr und Tchibo mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro belegt, weil auch sie ihre Preise illegal abgesprochen hatten.

Die Verbraucher aber, die jahrelang zu viel bezahlt hatten, blieben auf ihrem Schaden sitzen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass Kunden künftig leichter Schadenersatz einklagen können. „In Deutschland gibt es keine richtigen Sammelklagen, und die Hürden sind sehr hoch“, sagt Gurkmann. Jeder müsste einzeln gegen die Unternehmen vorgehen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte Sammelklagen auf europäischer Ebene schon im letzten Jahr gefordert. „Der Vorschlag landete aber in der Schublade, auch wegen starkem Gegenwind aus Deutschland“, sagt Gurkmann. Bei der jetzigen Rechtslage sei nicht zu erwarten, dass Verbraucher gegen die Kaffeeröster klagen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht hingegen keinen Grund zur Sorge für die Verbraucher. „Den Preisen im Handel kann man absolut trauen, sie sind fair und marktgerecht“, verteidigte eine Sprecherin. Zudem sei das Preisniveau in Deutschland ohnehin vergleichsweise sehr niedrig. Jahel Mielke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false