zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kassensturz mit dem Finanzamt

Manchmal kann es sich lohnen, Schulden zu machen. Denn in bestimmten Fällen können Sie Ihre Kreditzinsen von der Steuer absetzen.

Manchmal kann es sich lohnen, Schulden zu machen. Denn in bestimmten Fällen können Sie Ihre Kreditzinsen von der Steuer absetzen. Das geht aber nur bei Krediten, die zur „Einkünfteerzielung“ verwendet werden, die also in Zusammenhang mit Ihrem Beruf, Ihrer vermieteten Immobilie oder Geldanlage stehen. Privatkredite spielen in der Steuererklärung hingegen keine Rolle.

UNTERNEHMER

Wenn ein Schraubenfabrikant neue Maschinen auf Pump kauft, kann er die Darlehenszinsen als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt aber nur bei betrieblicher Nutzung.

FREIBERUFLER

Schwieriger wird es für Freiberufler. Ein Künstler zum Beispiel, der sich zum Abwickeln seiner Aufträge einen neuen Computer per Darlehen kauft, muss dem Finanzamt die ausschließlich betriebliche Nutzung nachweisen. „Kein leichtes Unterfangen“, weiß Steuerberater Bruno Alter vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Manchmal reiche schon eines der Windows-Computerspiele wie „Solitär“ oder „Mindsweeper“ aus, um Zweifel an der kommerziellen Nutzung des Rechners beim Finanzamt aufkommen zu lassen.

ARBEITNEHMER

Abhängig Beschäftigte, die etwa in Berlin wohnen, aber in Köln arbeiten, dürfen Darlehenszinsen für den Erwerb ihrer Zweitwohnung steuerlich geltend machen.

VERMIETER

Wer ein auf Pump finanziertes Haus vermietet, kann die Kreditzinsen absetzen. Dieser Anspruch erlischt allerdings, wenn der Vermieter Eigennutzung anmeldet.

ANLEGER

Auch Geldanlagen wie Aktien können auf Kredit finanziert werden. Beispiel: Man nimmt ein Darlehen über 100 000 Euro bei elf Prozent effektivem Jahreszins auf und legt das Geld in Aktien an. Nun sinken die Aktienkurse, so dass der Ertrag am Aktienmarkt einbricht, zum Beispiel von zwölf auf acht Prozent. Dann könnte der Anleger den Verlust von drei Prozent zwischen Guthaben- und Darlehenszins steuerlich geltend machen.

Problematisch wird es aber, wenn der Anleger von dem geringen Guthabenzins in einer festverzinslichen Anlage schon vorher gewusst haben sollte. Dann könnte ihm das Finanzamt Steuermissbrauch vorwerfen und Rückzahlung verlangen. mbe

Informationen beim Deutschen Steuerberaterverband: www.dstv.de und im Sonderheft Steuern der Stiftung Warentest. Das Heft kostet 7,50 Euro und kann per Telefon (01805/002467) und Internet (www.test.de) bestellt werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false