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Krankenkassen: Beiträge bald besser steuerlich absetzbar

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bald stärker als zuvor bei der Steuer geltend gemacht werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach Medienberichten sollen die neue Regeln sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte gelten.

Vom Jahr 2010 an können voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge zu den Krankenkassen- und Pflegeversicherungen beim Fiskus absetzen. Das geht nach Berichten der Online-Ausgabe des "Handelsblatts" sowie der "Financial Times Deutschland" aus einer Vorlage des Finanzministeriums hervor. Darin werde dafür plädiert, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl auf private als auch gesetzlich Versicherte anzuwenden. Die Folge wären Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Milliardenausfälle für die Staatskassen

Schon im März war bekanntgeworden, dass Steuerzahler damit rechnen können, künftig einen größeren Teil ihrer Kassenbeiträge steuermindernd absetzen zu dürfen. Offen war aber, ob dies nur für Privatversicherte oder auch gesetzlich Versicherte gilt. Für die Staatskassen bedeutet das Karlsruher Urteil hohe Milliarden-Ausfälle.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schließe sich der Meinung vieler Verfassungsjuristen an und entscheide sich gegen die Auffassung von Steuerexperten, heißt es jetzt in den Medienberichten. Diese plädierten für eine Begrenzung der Steuervergünstigung auf Privatversicherte, um die Steuerausfälle gering zu halten. Das Gericht hatte gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern. Nach dem Mitte März veröffentlichten Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.

Formal betrifft die Entscheidung zwar nur Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Das Gericht hatte allerdings klargestellt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss. Das Urteil führe in allen öffentlichen Haushalten zu nennenswerten Einnahmeausfällen, hieß es unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Finanzministerium. Nach der aktuellen Ministeriumsvorlage dürfte die Umsetzung von 2010 an jährliche Steuermindereinnahmen "in einem mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich verursachen".

Intern geht das Finanzministerium laut "Handelsblatt" allein für den Bund von jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Milliarden Euro aus. Nach Berechnungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung für das "Handelsblatt" könnte das Urteil jährlich zwischen neun und 13 Milliarden Euro kosten. (mfa/dpa)

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