zum Hauptinhalt

Krankenversicherung: Die Kassenlotterie

Nie war der Wettbewerb in der Krankenversicherung so groß wie heute. Davon profitieren die Kunden - wenn sie den Überblick behalten.

Eine Krankenversicherung braucht jeder. Doch welche ist die richtige? Konnte man seine Krankenkasse früher einfach nach dem Beitragssatz auswählen, ist die Sache seit der letzten Gesundheitsreform deutlich komplizierter geworden. Denn jetzt dürfen auch die gesetzlichen Kassen Wahltarife anbieten, Beitragsrückerstattungen und Selbstbeteiligungen. Damit machen sie den privaten Krankenversicherern (PKV) zunehmend Konkurrenz. Diese schlagen zurück und wollen jetzt vor Gericht wesentliche Elemente der Gesundheitsreform zu Fall bringen. Klagen gibt es gegen die Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem wehren sich die privaten Anbieter mit Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Basistarif, den sie am 1. Januar 2009 einführen müssen. Dieser soll deutlich billiger sein als die bisherigen Vollversicherungen und privaten Versicherungsschutz auch für weniger Betuchte bezahlbar machen.

Doch damit nicht genug: Am 1. Januar nächsten Jahres steht schon der nächste Reformschritt an. Dann soll in der GKV der neue Gesundheitsfonds mit einem Einheitsbetrag für alle Krankenkassen eingerichtet werden. Was heißt das alles für die Versicherten?

PRIVAT ODER GESETZLICH?

Das ist die erste Frage, um die richtige Krankenversicherung zu finden. Private Versicherer bieten Tarife an, deren Beiträge sich nach dem Eintrittsalter des Versicherten, dem Geschlecht (Frauen zahlen mehr als Männer) und dem Gesundheitszustand richten. Dagegen hängt der Beitrag in der GKV ausschließlich vom Einkommen ab. Weil die PKV höhere Honorare zahlt, bekommen Privatversicherte beim Arzt oder in der Klinik oft schneller Termine. Andererseits besteht die Gefahr, dass bei Privatpatienten Untersuchungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht unbedingt nötig sind. Hinzu kommt: PKV-Mitglieder zahlen ihre Rechnungen zunächst selbst und holen sich das Geld dann von ihrer Versicherung zurück. Das ist lästig.

FÜR BEAMTE UNSCHLAGBAR

Dennoch ist die private Krankenversicherung für eine Bevölkerungsgruppe unschlagbar. „Für Beamte lohnt sich die PKV immer“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Denn die Beihilfe, mit der sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten beteiligt, wird nur im Rahmen der PKV bezahlt.

AUCH GUTVERDIENER PROFITIEREN

Auch Freiberufler und gut verdienende Angestellte können in der Privatversicherung jede Menge Geld sparen. Der Höchstbetrag in der GKV liegt bei knapp 600 Euro im Monat, dafür bekommt man aber nur die normalen Kassenleistungen. „In der PKV gibt es dagegen für 400 Euro einen Luxusschutz, der alles abdeckt“, weiß Rudnik. Normale Vollversicherungen können junge Leute sogar schon für 125 Euro im Monat abschließen (siehe Tabelle). Allerdings dürfen gut verdienende Angestellte erst dann in die PKV, wenn ihr Einkommen drei Jahre lang über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt derzeit 4012,50 Euro brutto im Monat. Das dicke Ende kommt für privat Versicherte aber oft später. Wer Kinder hat, muss in der PKV für jeden Sprössling eine eigene Versicherung abschließen, in der GKV ist der Nachwuchs dagegen kostenlos mitversichert.

PRÄMIEN STEIGEN

Zudem haben Privatversicherte stärker als Kassenpatienten mit Kostensteigerungen zu kämpfen. „In den letzten Jahren haben sich die Beiträge in den meisten Vollversicherungen um acht bis zwölf Prozent im Jahr erhöht“, warnt Rudnik. Ein Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer anderen ist bisher kaum möglich, weil man seine angesparten Rücklagen nicht mitnehmen kann. Das wird sich erst ab dem kommenden Jahr mit Einführung des neuen Basistarifs ändern.

EINMAL PRIVAT, IMMER PRIVAT?

Wer seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, hat derzeit nur wenige Möglichkeiten, gegenzusteuern. Man kann versuchen, beim selben Versicherer in einen billigeren Tarif zu wechseln oder einen Selbstbehalt vereinbaren. Zurück in die gesetzliche Kasse darf man nur dann, wenn der Verdienst unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht und man nicht älter als 55 ist. Rentnern steht als Ausweg der Standardtarif offen, der im Wesentlichen den Leistungen der GKV entspricht. Eine gewisse Erleichterung bietet bald der neue Basistarif. Er ähnelt dem Standardtarif, steht aber künftig Versicherten jeden Alters offen.

JETZT NOCH DIE KASSE WECHSELN?

Zwischen den Krankenkassen liegen Welten. Bei einem Monatsgehalt von 3600 Euro brutto bringt ein Wechsel von der AOK Berlin (Beitragssatz: 15,8 Prozent) zur billigsten Krankenkasse, der IKK-Direkt (12,4 Prozent) eine jährliche Ersparnis von 726,75 Euro. Das ist viel Geld. Dennoch raten Verbraucherschützer dazu, die Kasse in diesem Jahr nicht mehr zu wechseln. Denn nach einem Wechsel muss man mindestens 18 Monate beim neuen Anbieter bleiben, bevor man erneut kündigen kann. Ausnahme: Der Versicherer erhöht die Beiträge.

EINHEITSBEITRAG IM NÄCHSTEN JAHR

Wer jetzt wechselt, bereut das möglicherweise im kommenden Jahr. Wenn am 1. Januar 2009 der neue Gesundheitsfonds startet, wird es nämlich einen Einheitsbeitrag für alle Krankenkassen geben. Dessen Höhe wird am 1. November festgelegt. Kommt eine Kasse mit dem Einheitsbeitrag nicht aus, kann sie einen Zuschlag verlangen. Dieser beträgt maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen, mindestens aber acht Euro im Monat. Im Gegenzug können besonders wirtschaftlich arbeitende Kassen ihren Mitgliedern einen Teil des Beitrags erlassen – wie viel steht in ihrem Ermessen. Für die Versicherten kann das erhebliche Folgen haben. Da sie einen möglichen Zuschlag komplett aus eigener Tasche zahlen müssen, „kann zwischen einer billigen und einer teuren Kasse eine Beitragsdifferenz von vier Prozentpunkten liegen“, warnt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest.

Wer jetzt wechselt, ist in den kommenden 18 Monaten an seine neue Versicherung gebunden, auch wenn sich andere Anbieter als günstiger herausstellen. „Nimmt die Kasse den Einheitssatz, hat der Versicherte kein Sonderkündigungsrecht“, warnt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums – auch wenn die Kasse vorher einen günstigeren Beitrag hatte. Innerhalb der 18-Monats-Frist kann man nur dann kündigen, wenn der Versicherer über den Einheitssatz hinaus einen Zuschlag verlangt, den Zuschlag erhöht oder eine zuvor gewährte Prämie kürzt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false