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Kreditrecht: Rote Karte für Lockvögel

Ab Freitag gilt das neue Verbraucherkreditrecht. Was sich für Sie ändert.

„Lockvogelangebote in der Kreditwerbung könnten bald passé sein“, erklärt Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Denn am morgigen Freitag treten neue, europaweite gesetzliche Vorgaben für Verbraucherkredite in Kraft. Sie gelten nicht nur für Darlehensverträge, sondern auch für andere Finanzierungen wie Teilzahlungsgeschäfte oder Finanzierungsleasingverträge. Die wichtigsten Neuerungen:

LOCKVOGELANGEBOTE

Wirbt eine Bank mit einem Zinssatz für Kredite, dann muss dieser Zins bei der überwiegenden Anzahl der Verträge auch tatsächlich zustande kommen. So sollen Angebote verhindert werden, bei denen die Bank mit einem besonders niedrigen Zinssatz wirbt, dem individuellen Kunden aber einen wesentlich höheren Betrag in Rechnung stellt.

MUSTERINFORMATIONEN

Der Verbraucher muss vor Abschluss eines Kreditvertrages über wesentliche Bestandteile des Kredits informiert werden. Die Banken müssen dafür künftig ein europäisches Musterformular verwenden. Die Kunden sollen so besser Preise und Leistungen vergleichen können.

KÜNDIGUNGSFRISTEN

Kündigungen durch den Kreditgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Kunden können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Vertraglich dürfen sie abweichend davon höchstens zu einer Kündigungsfrist von einem Monat verpflichtet werden. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen – nach altem Recht ist dies faktisch erst nach neun Monaten möglich.

RESTSCHULDVERSICHERUNGEN

Restschuldversicherungen sollen die Rückzahlung des Kredits bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern. Macht die Bank eine solche Versicherung zur Bedingung für einen Kredit, muss sie die Kosten künftig in den effektiven Jahreszins einrechnen. Will sie das nicht mit einberechnen und wird die Versicherung trotzdem abgeschlossen, muss die Bank künftig beweisen, dass der Abschluss des Kredits zu den gewährten Konditionen auch ohne die Versicherung möglich gewesen wäre.

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