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Wirtschaft: Lächeln verboten

Ab dem 1. November gibt es den neuen elektronischen Reisepass / Für die Bürger ändert sich einiges

Auf den ersten Blick wird man es kaum bemerken. Der neue weinrote elektronische Reisepass sieht fast genauso aus wie sein gleichfarbiger Vorgänger. Nur wer genau hinsieht, wird auf der Titelseite ein kleines, goldenes Symbol entdecken. Das steht für Biometrie, also das, was den so genannten E-Pass ausmacht. Aber die Unterschiede sind in Wirklichkeit viel größer.

Preis. Das fängt schon beim Preis an. Wer ab dem 1. November einen Reisepass beantragt, zahlt statt bisher 26 Euro (unter 26-Jährige: 13 Euro) 59 Euro. Das Dokument ist aber nicht länger gültig als der alte Ausweis: Nach zehn Jahren müssen Auslandsreisende einen neuen Pass beantragen. Eine Verlängerung ist auch in Zukunft nicht möglich. Für einen fünf Jahre gültigen E-Pass, der nur für Personen ausgestellt wird, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

Technik. Schuld ist modernste Technik: Für uns unsichtbar ist im Ausweisdeckel in Zukunft ein kleiner elektronischer Chip versteckt. In dem computerlesbaren Speicherchip werden die persönlichen Daten und das auf dem Pass angebrachte Foto noch einmal elektronisch abgelegt. Damit soll ein Missbrauch des Passes durch Dritte verhindert werden. Aus dem Abstand zwischen Mund, Augen, Nase, Stirn und Kinn – den biometrischen Merkmalen – ermittelt der Computer für jeden Menschen eine individuelle Zahlenreihe. Ab März 2007 werden noch zwei Fingerabdrücke erfasst.

Datenschutz. Die biometrischen Daten werden bei der Bundesdruckerei, die die Pässe herstellt, nur zur Herstellung der Pässe genutzt und danach gelöscht. Eine Zentraldatei soll es nicht geben. Datenschützer kritisieren aber, dass es auf internationaler Ebene keine Vereinbarung gebe, was mit den ausgelesenen Daten geschehe. In den USA, wo von Einreisenden jetzt schon Fingerabdrücke genommen werden, gilt der Datenschutz beispielsweise nur für US-Bürger.

Andere Länder. Die Bundesrepublik setzt den Erlass der EU-Innen- und Justizminister zu den E-Pässen als erstes Mitgliedsland um; die übrigen wollen bis Mitte 2006 folgen. Die EU reagiert mit den Neuerungen auf das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Neben den EU-Staaten werden auch andere Länder wie Japan, die USA und die Schweiz E-Pässe einführen.

Fotos. Bei Grenzkontrollen wird der neue Pass künftig in ein Lesegerät gesteckt, und der Inhaber muss sich vor eine Kamera stellen. Die Kameraaufnahme wird dann mit dem abgespeicherten Lichtbild verglichen. In der nächsten Zeit werden Grenzbeamte aber zusätzlich auch noch auf die herkömmliche Art kontrollieren. Da der Computer nur nach bestimmten Anforderungen erstellte elektronische Passfotos erkennen kann, gibt es von nun an strenge Vorschriften für die Fotografen. Das Halb-Profil ist out, nun wird frontal aufgenommen. Kopf und Haare sollen komplett sichtbar sein, Kopfbedeckungen sind verboten. Nur aus „glaubhaft begründeten“ religiösen Motiven kann eine Ausnahme gemacht werden. Aber auch dann gilt: Selbst mit Kopftuch muss das Gesicht von Kinn bis Scheitel erkennbar sein. Lächeln ist verboten: Ein „neutraler Gesichtsausdruck“ mit geschlossenem Mund wird vorgeschrieben. Bei Brillenträgern müssen die Augen deutlich erkennbar sein. Wessen Foto die Anforderungen nicht erfüllt, der wird wieder nach Hause geschickt.

Alt-Pässe. Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November ihre Gültigkeit. In einer Übergangszeit wird es alte und neue Pässe parallel geben. Mit einem Missverständnis räumt das Innenministerium auf: Man brauche (noch) keinen E-Pass für die USA, sagte eine Sprecherin. Washington verlange lediglich, dass die Länder, deren Bürger auch weiterhin visumfrei einreisen können, maschinenlesbare Pässe ausstellen können. Diese Bedingung erfüllt Deutschland. Einen Reisepass braucht man zwar nicht für alle Länder – innerhalb der EU zum Beispiel reicht der Personalausweis. Aber wer in die USA, nach Israel, Südafrika und in viele andere Staaten visumfrei einreisen will, kommt ohne ihn nicht aus. Bei Ländern, in denen Visumpflicht besteht, wird der Pass so oder so vorausgesetzt. Bei Kindern unter 16 Jahren genügt in der Regel ein gültiger Kinderausweis.

Wartezeit. Wer einen Urlaub in einem Land mit Passpflicht plant, sollte sich rechtzeitig kümmern. Denn in den rund 6000 Meldebehörden, Gemeindeverwaltungen und Passstellen kann es gut zwei Monate dauern, bis der Ausweis abholbereit ist. Daran ändert auch die neue Technik nichts. Und noch etwas bleibt vorerst gleich: Um den Antrag zu unterschreiben, muss man persönlich erscheinen.

Weitere Informationen unter www.epass.de und www.auswaertiges-amt.de

Juliane Schäuble

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