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Wirtschaft: Machen Sie die Probe

Zu besonderen Anlässen oder Jahreszeiten werben Fitnessstudios mit Sondertarifen. Grundsätzlich gilt aber: Preise , Laufzeiten und Kündigungsfristen sind in fast allen Fitnessketten verhandelbar.

Zu besonderen Anlässen oder Jahreszeiten werben Fitnessstudios mit Sondertarifen. Grundsätzlich gilt aber: Preise , Laufzeiten und Kündigungsfristen sind in fast allen Fitnessketten verhandelbar. Lassen Sie sich Angebote verschiedener Anbieter unterbreiten: Die meisten Studios bieten ein kostenloses Probetraining oder sogar Probemonate zu verbilligtem Preis an. Angefangen von der Qualität der Geräte über die Betreuung oder die Atmosphäre – machen Sie sich selbst ein Bild. So sollte der Anteil der Ausdauergeräte (Fahrrad- und Ruderergometer, Laufbänder, Stepper) mindestens 30 Prozent betragen. Außerdem sollten auch zur Stoßzeit zwischen 18 und 20 Uhr genug Plätze an den Geräten vorhanden sein. Gute Geräte erkennen Sie an der Tüv-Plakette . Befragen Sie auch die Trainer nach ihrer Qualifikation. Eine fachliche Ausbildung, zum Beispiel als Diplom-Sportlehrer oder Physiotherapeut, ist ein Muss.

VORSICHT KLAUSEL:

Die Stiftung Warentest hat die Mitgliedsverträge der Fitnessstudios genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Fast alle Verträge enthielten Klauseln, die die Kunden benachteiligen. Wenn eifrige Mitarbeiter Sie zu einer schnellen Entscheidung drängen, denken Sie daran, dass Sie in einer stärkeren Position sind. Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause und lesen Sie

„das Kleingedruckte“ . Achten Sie besonders auf kritische Punkte (Kündigungs-, Haftungsausschlüsse, Leistungsänderung) und verlangen Sie gegebenenfalls Streichungen und Ergänzungen .

Zwei Drittel der Neueinsteiger brechen nach sechs Monaten das Training in einem Fitnessstudio wieder ab. Wichtig ist daher, dass das Recht auf eine außerordentliche Kündigung vertraglich nicht zu Lasten des Kunden beschränkt wird. Berechtigte Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind beispielsweise eine dauerhafte Erkrankung – hier müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen –, ein Wohnortwechsel oder eine Schwangerschaft. Des Weiteren dürfen die Fitnessketten ihre eigene Haftung bei Unfällen nicht begrenzen oder ausschließen.

Ebenfalls unzulässig ist es, den Kunden zu verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Die Tester fanden solch ein Verbot beispielsweise bei den Verträgen der Fitnesskette Elixia. ibr

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