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Wirtschaft: Maxi-Verdienst bei Mini-Job

Die Regierung hat die Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose verändert – wer davon profitiert

Die arbeitslose Bürokauffrau, die seit Anfang diesen Jahres Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, hat einen Nebenjob gefunden. Ab Oktober arbeitet die allein erziehende Mutter auf 400-Euro-Basis in einer Spedition. Für die 42-Jährige zahlt sich das aus: Denn ab Oktober gelten neue Regeln, die Langzeitarbeitslosen einen höheren Zuverdienst als bisher erlauben. Die Bürokauffrau wird dann im Monat mehr Geld für sich und ihren Sohn zur Verfügung haben. Außerdem hofft sie, über den Minijob nach ein paar Monaten wieder bessere Chancen auf eine Teilzeitstelle zu haben.

Regierung und Opposition hatten sich nach dem Jobgipfel im April auf Änderungen an Hartz IV geeinigt. Mittlerweile hat auch der Bundestag mit großer Mehrheit zugestimmt. Arbeitsmarktforscher glauben, dass es dadurch für Langzeitarbeitslose im Herbst attraktiver wird, einen Minijob oder eine Teilzeitstelle anzunehmen.

Die Politiker von SPD, Grünen und Union haben sich von den restriktiven Regeln auch wegen der Konkurrenz der Ein-Euro-Jobs verabschiedet. Weil ein staatlich subventionierter Ein-Euro-Job für einen Arbeitslosen finanziell attraktiver sein konnte als ein regulärer Job auf dem ersten Arbeitsmarkt. Denn wer einen Ein-Euro-Job annimmt, bekommt das ArbeitslosengeldII nicht gekürzt. Bei einem bis zwei Euro pro Stunde kommen bei maximal 60 Stunden bis zu 120 Euro ergänzend im Monat dazu. Wer bisher etwa als Putzhilfe einen Minijob angenommen hatte, dem blieb unter Umständen am Monatsende weniger Geld von dem Zuverdienst übrig als einem Ein-Euro-Jobber.

Deswegen gibt es künftig für Arbeitslose einen Grundfreibetrag von 100 Euro, der auf keinen Fall angetastet wird. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro bleiben 20 Prozent vom Verdienst. Wer einen 400-Euro-Minijob annimmt, darf davon also 160 Euro behalten. Wer mehr als 800 Euro verdient, dem bleiben davon zehn Prozent anrechnungsfrei. Bei einem Bruttolohn von 800 Euro sind das insgesamt 240 Euro. Hilfebedürftigen ohne Kinder wird bei einem Bruttoeinkommen oberhalb von 1200 Euro das ALGII komplett gestrichen. Bei Leistungsempfängern mit Kindern hört der Staat bei einem Verdienst von 1500 Euro auf, einen monatlichen Transfer zu zahlen.

Der Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt die bisherigen Absetzbeträge, die ein ALG II-Empfänger geltend machen kann. Für private Versicherungen gibt es derzeit eine Pauschale von 30 Euro, für Fahrtkosten 15,33 Euro. Falls die tatsächlichen Ausgaben höher ausfallen und das nachgewiesen wird, können sie derzeit vollständig abgesetzt werden. Auch die Beiträge zur Riester-Rente und die Kfz-Haftpflichtversicherung können geltend gemacht werden.

In Zukunft kann ein Arbeitslosengeld- II-Empfänger nur noch dann Aufwendungen über 100 Euro absetzen, wenn er mehr als 400 Euro im Monat verdient. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann erläutert, das entspreche den Lebensrealitäten. Wer einen Minijob ausübt, nimmt dafür meistens keine sehr weiten Fahrten in Kauf. Im Wirtschaftsministerium heißt es ebenfalls, dass der Großteil der Langzeitarbeitslosen bisher nicht mehr als 100 Euro geltend gemacht hätte. Auch vor der Einführung von Hartz IV waren die Zuverdienstmöglichkeiten streng: Die Arbeitslosenhilfe sah einen Freibetrag von maximal 165 Euro im Monat vor, in der Sozialhilfe waren im Regelfall höchstens 148 Euro anrechnungsfrei.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beurteilt die Neuregelung vor allem im unteren Einkommensbereich grundsätzlich positiv, sieht aber auch ein paar Gefahren. Ein Minijob könne den Einstieg zum Aufstieg einleiten, der dann durch eine Ausdehnung der Arbeitszeit weiter ausgebaut werden könnte, schreibt der Ökonom Ulrich Walwei in einer aktuellen Studie. Der Bürokauffrau würde es also mit Glück wirklich gelingen, am Arbeitsmarkt wieder richtig Fuß zu fassen. Ein Minijob kann nach Ansicht des Arbeitsmarktexperten aber auch dazu führen, dass die ALG-IIEmpfängerin sich mit der Kombination von Transferleistung und kleinem Minijob arrangiert. Wichtig sei daher vor allem, dass die Jobcenter sich bemühen, die Betroffenen wieder in eine feste Stelle zu vermitteln.

Bleiben nur die praktischen Probleme bei der Einführung der neuen Zuverdienstregeln. Während die Politik aufs Tempo drückt, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) Schwierigkeiten mit der Software. Daher gibt es eine Übergangsregelung, die dazu führt, dass nicht alle ALG-II-Empfänger schon ab Oktober vom höheren Zuverdienst profitieren. Danach werden die bisherigen, niedrigeren Zuverdienstregelungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes angewandt, wenn eine Person bereits am 1. Oktober ALG II bezieht und einen Nebenjob ausübt. Im Extremfall bekommen Langzeitarbeitslose erst ab April 2006 den höheren Zuverdienst. Davon sind diejenigen betroffen, denen das ALG II zum 1. Oktober 2005 um ein halbes Jahr verlängert wird. In den meisten Fällen wird die Verzögerung aber kürzer sein.

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