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Medikamente: Internet, Generika, Parallelimport

Wo Sie bei Pillen und Zäpfchen sparen können

Die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen schon seit 2004 nicht mehr, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Nur für Kinder bis zwölf zahlt die Kasse noch. Bei Jugendlichen bis 18 Jahren gilt das nur, wenn sie an Entwicklungsstörungen leiden. Alle anderen zahlen bei Medikamenten drauf, das gilt für Allergiker genauso wie für Menschen, die Erkältungsmittel oder Hustensaft benötigen. Bei rezeptpflichtigen Mitteln müssen Versicherte zehn Prozent der Kosten selbst bezahlen – mindestens fünf und maximal zehn Euro, das hängt vom Preis ab. Seit 2006 können die Kassen Pillen von der Zuzahlungspflicht befreien, wenn der Hersteller den Preis auf mindestens 30 Prozent des Festbetrags senkt. Das ist der Betrag, den die Kassen erstatten. Wir sagen, wo Sie außerdem sparen können:

MEDIKAMENTE IM INTERNET KAUFEN

Rezeptfreie Mittel gibt es im Internet oft deutlich billiger als in der stationären Apotheke. Wo Sie die günstigsten Hustenmittel oder Kopfschmerztabletten finden, verraten Suchmaschinen wie www.medizinfuchs.de oder www.medipreis.de. Bei der Bestellung rezeptpflichtiger Mittel sind die Sparmöglichkeiten eingeschränkt, weil sie einer Preisbindung unterliegen und in Deutschland zuzahlungspflichtig sind. Wer bei einer Versandapotheke mit Sitz im Ausland bestellt, wie Docmorris.de oder Europa-Apotheek.com, bekommt in der Regel aber zumindest einen Teil der Zuzahlung erstattet. Dafür können Versandkosten anfallen. Sie sollten bei Internetanbietern darauf achten, dass es sich um eine zugelassene Apotheke handelt. So schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern.

NACH ALTERNATIVEN FRAGEN

Wenn der Arzt Ihnen ein Mittel empfiehlt, das mehr kostet als der Betrag, den die Kassen erstatten (die Differenz müssten Sie selbst zahlen), fragen Sie nach günstigeren Alternativen. Nachahmerpräparate (Generika) enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das Original, sind aber deutlich billiger. Bei Großpackungen sollten Sie vorsichtig sein. Sie sind nicht unbedingt günstiger als mehrere Kleinpackungen. Fragen Sie Ihren Arzt auch nach Rabattverträgen, die Ihre Kasse mit den Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Es kann sich auch lohnen, den Apotheker nach Parallelimporten zu fragen. Das sind Präparate, die im EU-Ausland preisgünstig hergestellt werden und – wenn sie nach Deutschland eingeführt werden – hier billiger verkauft werden können als das identische, vom gleichen Hersteller in Deutschland produzierte Arzneimittel.

BELEGE SAMMELN

Versicherte müssen Arzneimittelausgaben nur bis zur Belastungsgrenze selbst bezahlen. Alles, was darüber hinausgeht, erstattet die Krankenkasse. Um nachzuweisen, dass Sie die Grenze erreicht haben, sollten Sie Belege aufbewahren, um sie am Jahresende bei der Kasse einzureichen. Die Grenze liegt bei Chronikern bei einem Prozent des Bruttoeinkommens, bei allen anderen bei zwei Prozent. Hohe Arzneimittelausgaben können Sie auch als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen – auch das nur mit Beleg. pet

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