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Wirtschaft: Mit wenig Geld vorsorgen

Wie man auch mit geringem Einkommen fürs Alter spart – und wie der Staat dabei hilft

Wer mit seinem Einkommen Monat für Monat gerade über die Runden kommt, mag den Gedanken an den Aufbau eines eigenen Vermögens abwegig finden. Doch gerade Geringverdiener unterstützt der Staat mit attraktiven Angeboten, von denen auch Freiberufler und Selbstständige profitieren. Zwar erscheinen Zulagen und Steuernachlässe auf den ersten Blick nicht besonders üppig. Doch über die Jahre trimmen die Leistungen gerade die Rendite von Spar- und Altersvorsorgeprogrammen mit kleinen Raten.

AKTIENFONDSSPARPLÄNE

Das Zauberwort für den Vermögensaufbau mit Vater Staat heißt „vermögenswirksame Leistungen“, so auch bei Aktienfondssparplänen. Los geht es meist mit Sparraten von gut 30 Euro im Monat. Arbeitnehmern bezahlt der Chef einen Großteil der Raten, sofern im Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen vorgesehen sind. Nach sieben Jahren Laufzeit kommt der Staat ins Spiel. Er zahlt 18 Prozent Zulage auf jährliche Einzahlungen von bis zu 400 Euro drauf – pro Jahr also bis zu 72 Euro. In den Genuss dieser Zulage kommen Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen von bis zu 17 900 Euro (Ehepaare 35 800). Aber Vorsicht: „Die Anlage kann auch mal ins Minus rutschen“, sagt Finanzexpertin Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Deshalb empfehlen sich Aktienfondssparpläne vor allem für jüngere Menschen, die Zeit haben, auf steigende Kurse zu warten. Selbstständige und Freiberufler können die Zulagen nicht in Anspruch nehmen.

BAUSPAREN

Nach dem Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen funktioniert auch Bausparen, hier können aber auch Selbstständige profitieren. Im Normalfall zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ein, mindestens etwa 15 Euro im Monat. Wer genügend einzahlt, kann außer dem Geld vom Chef die Arbeitnehmer-Sparzulage (neun Prozent auf bis zu 470 Euro Einzahlungen im Jahr, also maximal 43 Euro) und zusätzlich die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent (maximal 45 Euro jährlich) kassieren. In den Genuss der Wohnungsbauprämie kommt aber nur, wer im Jahr nicht mehr als 25 600 Euro verdient und zusätzlich bis zu 512 pro Jahr einzahlt. Auch Selbstständige haben – noch – Anspruch auf die Zulage. Sie könnte aber bald dem Rotstift der Regierung zum Opfer fallen. Wer allein oder mit Hilfe seines Arbeitgebers sieben Jahre lang monatlich 43 Euro einzahlt, also zusammen 3612 Euro, bekommt bei den Tarifen der Alten Leipziger („Finanztest“-Sieger) 4703 Euro heraus. Der Staat packt insgesamt noch einmal 315 Euro Wohnungsbauprämie darauf, so dass am Ende 5018 Euro auf dem Konto sind – eine Summe, die mit einem herkömmlichen Sparplan kaum zu erzielen wäre.

DARLEHEN ZURÜCKZAHLEN

Am üppigsten wird die Rendite mit vermögenswirksamen Leistungen für Sparer, die die Zulagen nutzen, um einen Baukredit zurückzuzahlen. Denn die Befreiung von der Zinslast fällt in der Regel deutlich höher aus als die Gewinne einer Anlage. Der Staat schießt zu den Leistungen des Arbeitgebers jährlich maximal 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage zu. Maximales Jahreseinkommen: 17 900 Euro. Generell lässt sich die Zulage zweimal kassieren: beim Fondssparplan und einem Bausparvertrag oder der Darlehensrückzahlung.

RIESTER-RENTE

Die Riester-Rente gilt mittlerweile als nahezu unverzichtbarer Bestandteil der Altersvorsorge – auch für manche Selbstständige. Dabei zahlt der Sparer in einen Bank- oder Fondssparplan oder eine Rentenversicherung ein. Der Staat schießt im Jahr 114 Euro pro Versicherten zu, für Kinder gibt es bis zu 138 – auch wenn die Beiträge bei Geringverdienern minimal sind: Ab fünf Euro monatliche Eigenleistung können Riester-Verträge abgeschlossen werden. Sparaufwendungen für die Zusatzrente sind derzeit bis zu 1575 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, werden allerdings mit den Zulagen verrechnet. Auch selbstständige Unternehmer und Handwerker können unter bestimmten Voraussetzungen „riestern“: wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder wenn ihr Ehepartner einen Vertrag abgeschlossen hat. „Wenn Selbstständige die Chance auf die Riester-Förderung haben, sollten sie sie nutzen“, rät Isabell Pohlmann, die sich bei der Stiftung Warentest mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt.

RÜRUP-RENTE

Die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Altersvorsorge (auch „Basisrente“) richtet sich vor allem an Selbstständige. Das Prinzip: Der Versicherte zahlt monatliche Beiträge bei einem Lebensversicherer oder einer Bank ein und kann sie weitgehend von der Steuer absetzen. Derzeit sind es 62 Prozent, der Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent. Neue Freibeträge sollen künftig ermöglichen, die Zahlungen stets zusätzlich zu weiteren Vorsorgeaufwendungen wie Lebensversicherungen abzusetzen. Für junge Selbstständige mit unsicheren Geschäftsaussichten hat die Rürup-Rente aber einen Haken: Sie gilt zwar als pfändungssicher und ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II geschützt, aber auch reichlich unflexibel. Das Geld ist bis zum 60. Lebensjahr geblockt und wird als Leibrente ausgezahlt. „Junge Existenzgründer sollten genau schauen, wie viel Geld sie tatsächlich monatlich übrig haben“, sagt Isabell Pohlmann. Solange das Einkommen unsicher sei, sollten sie Produkte wie Fondssparpläne wählen, bei denen sie jederzeit an das Geld heran könnten.

HILFE FÜR EXISTENZGRÜNDER

Seit dem 1. August gibt es als Ich-AG-Nachfolgeregelung für Existenzgründer den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Doch einen automatischen Sozialversicherungsschutz haben Empfänger nicht. Der Staat zahlt ihnen dafür maximal 15 Monate lang einen Bonus von 300 Euro, den sie auch für den Vermögensaufbau in einer Rentenversicherung verwenden können.

Nils-Viktor Sorge

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