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Anzahlung für hochwertige Möbel und Extraanfertigungen werden nicht selten verlangt.

© Mike Wolff

Möbelkauf: Wenn die Anzahlung zum Risiko wird

Nicht selten verlangen Händler beim Kauf von Möbeln oder Küchen Anzahlungen von ihren Kunden. Doch was, wenn das Geschäft Pleite geht? Wie sich Käufer im Vorfeld schützen können.

Eigentlich ist Lisa R. immer sparsam gewesen. Doch dann hat sie eine Couch gesehen, die perfekt in ihre neue Wohnung passen würde - und sich direkt in sie verliebt. Das Möbelstück ist zwar nicht gerade günstig, doch das schreckt die 29-Jährige nicht ab. Schließlich soll es eine Couch fürs Leben werden. Außerdem hat sie gespart, um sich etwas zu gönnen.

Ein paar Möbelhändler und Angebote später ist das Geschäft abgemacht – und das zu äußerst günstigen Konditionen. Ein Händler gewährt ihr einen Rabatt von fast 30 Prozent. Dafür soll sie etwas mehr als die Hälfte anzahlen. Abgeschreckt hat sie die hohe Summe nicht. Schließlich besteht ein rechtskräftiger Vertrag und das Unternehmen ist renommiert. Und da die Couch extra im Ausland für sie angefertigt wird, ist eine Anzahlung aus ihrer Sicht auch gerechtfertigt.

Bankbürgschaft als Sicherheit

Zu ihrer Sicherheit fragt Lisa den Händler, ob sie eine Bankbürgschaft über die Höhe ihrer Anzahlung haben könne. Konkret übernimmt die Bank dabei das Risiko, für die Verbindlichkeiten ihres Kunden einzustehen. Im Grunde genommen ist die Bankbürgschaft auch ein Vertrauensbeweis, da die Bank diese nur ausgibt, wenn sie der Meinung ist, dass ihr Kunde aufgrund seiner Bonität auch im Stande ist, den Auftrag auszuführen.

Der Händler winkt ab. In seinem Geschäft würden Waren für viel höhere Beträge verkauft und eine Bürgschaft habe noch niemand verlangt. Doch das Risiko liegt letztlich allein beim Kunden. In diesem Fall bei Lisa.

Als die Couch zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geliefert wird, weicht ihre Vorfreude der Skepsis. Die Skepsis schließlich dem Entsetzen, als ihr der Händler offenbart, dass eingetreten ist, wovor Lisa sich mit der Bankbürgschaft schützen wollte - das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Für Lisa bedeutet dies nicht nur den Ausfall der Lieferung, sondern auch, dass sie von der Anzahlung so gut wie nichts wiedersehen wird. Denn zu diesem Zeitpunkt ist ihr Geld entweder schon im Unternehmen verpufft oder bereits Teil der Insolvenzmasse geworden, die unter den Gläubigern aufgeteilt wird. In solchen Fällen sehe man unter Umständen nur ein Prozent der Anzahlung wieder, sagt der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. "Und das vielleicht erst nach drei Jahren."

Keine rechtliche Grundlage für eine Anzahlung

Die Pleite eines Möbelhändlers ist nach Angaben der Verbraucherzentrale (VZ) Berlin nicht selten und kommt in der Hauptstadt alle paar Monate vor. Doch ist ein Käufer überhaupt verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten? "In der Regel gilt Zug um Zug, Ware gegen Geld", sagt Bernd Ruschinzik von der VZ. "Es gibt aber auch Branchen, bei denen Anzahlungen durchaus üblich sind."

Gerade bei Waren, die extra nach den Wünschen des Kunden angefertigt werden, wie Möbel oder Küchen, verlangen Händler gerne eine Anzahlung als Sicherheit. Denn tritt der Kunde vom Geschäft zurück, bleibt der Verkäufer unter Umständen auf der speziell angefertigten Ware sitzen. "Eine Anzahlung stellt in solchen Fällen eine Verbindlichkeit her", so Thomas Grothkopp vom Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM).

Eine rechtliche Grundlage dafür gebe es jedoch nicht, sagt Rechtsanwalt Schellenberg. Basis könne immer nur eine Einigung der beiden Vertragspartner sein. Wenn Anzahlungen im Kleingedruckten festgelegt werden, sei das "zumindest kein solides Geschäftsgebaren des Händlers", meint der Anwalt. Auch die VZ mahnt zur Vorsicht bei Vertragsklauseln, die eine Benachteiligung des Käufers nach sich ziehen können. Diese könnten aber später rechtlich angefochten werden.

Hohe Rabatte für hohe Anzahlungen

Auch die Höhe der Anzahlung ist laut Schellenberg Verhandlungssache. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn – wie bei Lisa – ein hoher Rabatt im Gegenzug zu einer hohen Anzahlung gewährt wird. "Wir sind nicht glücklich über solche Angebote. Möglicherweise kann so etwas ein Anzeichen für die schwächelnde Liquidität eines Unternehmens sein", sagt Grothkopp.

Der Handelsverband rät dazu, ab einer gewissen Höhe eine Sicherheit für die Anzahlung zu verlangen. Ideal sei eine Bankbürgschaft. Die Kosten und Abwicklung der Bürgschaft sollte in der Regel immer der Händler übernehmen, so Grothkopp. Seiner Meinung nach muss der Kunde eine Bankbürgschaft jedoch erst ab einer Anzahlung von etwa 50 Prozent verlangen.

Die Verbraucherzentrale sieht das anders. Sie rät schon bei prozentual niedrigeren Anzahlungen dazu, eine Sicherheit zu verlangen. Denn der Käufer trägt das alleinige Risiko, sobald er eine ungesicherte Anzahlung – egal in welcher Höhe – leistet. Da Extraanfertigungen für Kunden oft kostspielig sind, kann dieses Risiko hohe finanzielle Verluste nach sich ziehen.

Unternehmen reagieren nach Erfahrung von Rechtsanwalt Schellenberg wie auch in Lisas Fall nicht selten mit Verwunderung auf die Bitte des Kunden nach einer Bankbürgschaft, da dies so "nicht üblich" sei. Davon sollte sich der potenzielle Käufer jedoch nicht beeindrucken lassen und unter Umständen lieber zu einem anderen Händler gehen. Denn grundsätzlich gilt: Wer sich nicht absichert, geht das Risiko ein, im Falle einer Insolvenz sowohl auf seine geleistete Anzahlung als auch auf die bestellte Ware verzichten zu müssen.

Rechtsberatung kann hilfreich sein

Lisa hat nach der Insolvenz des Händlers Hilfe bei einem Anwalt gesucht. Der vermittelte zwischen dem zuständigen Insolvenzverwalter und ihr. Durch die Verhandlungen hatte sie Glück im Unglück. Sie konnte ihr Sofa beim italienischen Hersteller "freikaufen", wenn dem insolventen Unternehmen dadurch keine Mehrkosten entstehen würden. Diese musste sie schließlich noch zusätzlich tragen. Ihrer Ansicht nach war das immer noch besser als der Totalverlust der Anzahlung und des Möbels.

Nach monatelangem Bangen sitzt sie jetzt endlich auf ihrem Sofa. Auf die Frage, welche Farbe es eigentlich hat, erwidert sie grinsend "Insolvenzblau".

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