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Wirtschaft: „Muss ich aus meiner Wohnung ausziehen?“

Die häufigsten Fragen der Leser zu Hartz IV und was Rechtsanwälte ihnen raten

Sie hatten jede Menge zu tun. Die Rechtsanwältinnen Lisa Griesehop und Katrin Winkler sowie Rechtsanwalt Moritz Sandkühler hatten keinen Moment Pause. Ununterbrochen beantworteten sie Ihre Fragen zum Thema Hartz IV bei unserer Telefonaktion, die wir erneut in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein veranstaltet haben.

Ich habe in meinem letzten Job nur für kurze Zeit gearbeitet. Vor drei Wochen habe ich die Kündigung bekommen. Jetzt möchte ich Arbeitslosengeld II beantragen. Muss ich mit einer Sperrfrist rechnen, weil ich mich nicht sofort nach der Kündigung beim Jobcenter gemeldet habe?

Nein, anders als beim Arbeitslosengeld I sind Sie beim Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht verpflichtet, sofort einen Antrag zu stellen. Sperrfristen gibt es für den, der an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt.

Ich bin allein stehend. Meine Wohnung kostet 520 Euro. Das ist zu teuer, sagt das Jobcenter. Muss ich meine Wohnung kündigen, auch wenn ich noch keine neue habe?

In Berlin gilt für Ein-Personen-Haushalte bei den Mietkosten eine Obergrenze von 360 Euro. Daher werden Sie umziehen müssen. Allerdings sollten Sie Ihre Wohnung erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Bleibe haben. Notfalls müsste das Jobcenter vorübergehend doppelte Mietkosten tragen.

Bezahlt das Jobcenter meinen Umzug?

Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten nur in beschränktem Umfang. Es wird von Ihnen – soweit möglich – Eigeninitiative erwartet. Das heißt: Das Jobcenter bezahlt zwar die Miete für einen Umzugswagen und für Kartons, aber in aller Regel keine Umzugsfirma.

Ich wohne mit meinem 14-jährigen Sohn und meiner 15-jährigen Tochter in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Jetzt möchte ich in eine Drei-Zimmer-Wohnung umziehen, aber das Jobcenter sagt nein. Zu Recht?

Nein, Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Sohn und Ihre Tochter ein eigenes Zimmer bekommen. Bevor Sie umziehen, sollten Sie sich jedoch sicherheitshalber die Kostenzusage vom Jobcenter holen. Falls der Fallmanager nicht mitspielt, sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Was passiert, wenn ich in meiner Wohnung bleibe, obwohl das Jobcenter mich zu einem Umzug auffordert?

Dann wird Ihnen das ALG II gekürzt – und zwar in mehreren Schritten. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihrer Wohnung zu bleiben und einen Untermieter aufzunehmen, um die Kosten zu senken. Bei einem Untermietverhältnis sollten Sie jedoch die Mietkosten genau aufschlüsseln und die Nettomiete sowie die Betriebskosten einzeln aufführen.

Mein Mann und ich wohnen in einer 123-Quadratmeter-Wohnung und zahlen dafür 700 Euro Miete. Allerdings enthält die Wohnung auch unser Büro und einen Besprechungsraum. Was passiert, wenn wir zum Hartz-Fall werden?

Die Obergrenze für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt in Berlin bei 444 Euro im Monat. Sie müssten nicht umziehen, falls Sie nachweisen können, dass Sie von Ihrer Miete maximal 444 Euro für Ihre Privatwohnung zahlen und der Rest für das gewerblich genutzte Büro und den Beratungsraum draufgehen.

Meine Waschmaschine ist kaputt. Kann ich vom Jobcenter eine neue verlangen?

Der Bedarf umfasst nunmehr auch das Ansparen von größeren Anschaffungen wie eine Waschmaschine. Wer nichts ansparen konnte, hat einen Anspruch auf ein Darlehen zum Kauf einer Waschmaschine. Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung wie auch ein Fernseher, ein Computer dagegen nicht.

Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf hat mir einen Ein-Euro-Job zugewiesen. Ich möchte aber lieber einen Ein-Euro-Job in Schöneberg übernehmen. Geht das?

Nur dann, wenn Ihr Fallmanager einverstanden ist. Ansonsten müssen Sie den Ihnen zugewiesenen Job übernehmen, falls Sie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes verhindern möchten.

Ich fürchte, demnächst ein Fall für Hartz IV zu werden. Ich habe aber einiges angespart. Was kann ich tun, um dennoch ALG II zu bekommen?

Grundsätzlich gilt: ALG II ist eine staatliche Fürsorgeleistung, die nur bedürftige Menschen bekommen. Daher muss man grundsätzlich erst sein Vermögen angreifen, bevor man Geld vom Jobcenter erhält. Allerdings gibt es einen Freibetrag für das Vermögen und einen zusätzlichen Freibetrag für die private Altersvorsorge. Unter den fallen etwa solche Lebensversicherungen, die bis zum 65. Lebensjahr laufen und vorher nicht gekündigt werden dürfen. Außerdem sind Riester- und Rürup-Rentenversicherungen Hartz-fest. Sie sollten rechtzeitig darüber nachdenken, Ihr Vermögen verstärkt in solche Vorsorgeverträge zu investieren.

Ich möchte ALG II beantragen, mein Mann verdient jedoch etwas zu viel. Allerdings zahlt er seine Krankenversicherung selbst. Wie wirkt sich das aus?

Die Krankenversicherungskosten Ihres Mannes werden zu Ihren Belastungen hinzugerechnet, so dass Sie möglicherweise doch Anspruch auf ALG II haben.

Ich habe Angst, gegen das Jobcenter zu klagen, weil ich mich vor den hohen Anwalts- und Gerichtsgebühren fürchte.

Ihre Befürchtungen sind nicht begründet. Die Sozialgerichte verlangen in diesen Fällen keine Gerichtsgebühren, außerdem brauchen Sie nur die Kosten für Ihren eigenen Anwalt zu zahlen, weil sich die Arbeitsverwaltung grundsätzlich vor Gericht selber vertritt.

Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen. Die verdient jedoch gut. Müsste sie mich unterstützen, falls ich arbeitslos werde?

Ja, denn Sie bilden mit Ihrer Partnerin eine Bedarfsgemeinschaft, das heißt: Ihre Partnerin muss finanziell für Sie sorgen. Sie sollten auch nicht versuchen, dem Jobcenter etwas vorzumachen, um doch ALG II zu erhalten. Das wäre Sozialbetrug. Konsequenz: Sie müssten das gesamte ALG II zurückzahlen und bekämen auch noch eine Geldstrafe.

Meine Tochter bekommt ALG II. Ich möchte ihr jeden Monat 200 Euro überweisen. Sehen Sie Probleme?

Allerdings. Die 200 Euro gelten als Einkommen Ihrer Tochter und würden auf das ALG II angerechnet.

Können auch Studenten Arbeitslosengeld II bekommen?

Nein, Studenten und Auszubildende, die Bafög beantragen könnten, können grundsätzlich kein ALG II erhalten.

Ich arbeite zurzeit an meiner Promotion. Muss ich trotzdem einen Ein-Euro-Job annehmen? Und muss ich mir diesen selbst suchen?

Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet einen Ein-Euro-Job anzunehmen, um einer Kürzung Ihrer Bezüge zu entgehen. Sie müssen sich diesen Job aber nicht selbst suchen. Vielmehr muss Ihnen die Behörde eine Stelle zuweisen.

Ich bekomme kein ALG II, da mein Partner zu viel verdient. Habe ich dennoch Anspruch auf berufliche Fortbildung?

Das Sozialgesetzbuch I regelt, dass jeder Leistungsbezieher einen Anspruch auf Beratung, Vermittlung und Förderung hat. Das beinhaltet auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder eine Beschäftigung und damit auch die Möglichkeit der Fortbildung.

Ich bin 56 Jahre alt, habe ein recht hohes Vermögen. Soll ich mich überhaupt arbeitslos melden?

Das sollten Sie in jedem Fall tun. Sie verschenken sonst Anrechnungszeiten für Ihre Rentenversicherung.

Wir haben eine Eigentumswohnung. Müssen wir diese verkaufen, wenn wir ALG-II-Empfänger werden?

Nein, wenn die Wohnung eine angemessene Größe nicht überschreitet. Bis zu 120 Quadratmeter sind angemessen im städtischen Bereich. Die Wohnung muss aber selbst genutzt sein, nur dann wird es nicht auf das Vermögen angerechnet.

Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert und nur eingeschränkt erwerbsfähig. Bekomme ich ALG II oder eine Erwerbsminderungsrente?

Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält ALG II. Wer nicht so lange arbeiten kann, für den ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Damit hätten Sie dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wenn sich die jeweiligen Träger einmal nicht einigen können, entscheidet eine Schlichtungsstelle. Bis zu einer Entscheidung muss ALG II gezahlt werden.

Die Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Heike Jahberg und Thomas Reckermann.

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