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Wirtschaft: Neue Steuern, neue Fristen

Wie der Fiskus künftig auf Zinsen und Kapitalerträge zugreift – und ab wann Anleger neu rechnen müssen

Von Antje Sirleschtov

Auf Kapitalanleger kommen in den nächsten Monaten harte Zeiten mit zahlreichen Veränderungen zu. Es gilt, die Entscheidungsprozesse der Bundespolitik genau im Auge zu behalten, um möglicherweise rasch seine Anlagestrategien anzupassen. Konkret ins Haus stehen ab 1. Januar 2007 die Kürzung des Sparerfreibetrages, ab 2008 dann die Abschaffung von Spekulationsfristen für Aktienverkäufe und Immobilienverkäufe und natürlich die Einführung der Kapitalertragsteuer.

Politisch vereinbart und im Parlament beschlossen ist allein die Kürzung des Sparerfreibetrages . Der steuerliche Freibetrag, der vor Jahrzehnten als politisches Mittel eingeführt wurde, um Kleinsparern die Zinserträge erhalten zu können, ist von der Koalition als Subvention bezeichnet und zur Kürzung empfohlen worden. Wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD Ende 2005 vereinbart, hat die Regierung den bisher geltenden Freibetrag von 1370 Euro für Alleinstehende und 2740 Euro für Verheiratete zuzüglich Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person ab Januar 2007 halbiert, und zwar auf 750 Euro beziehungsweise 1500 Euro. Die Werbungskostenpauschale kommt unverändert hinzu.

Für Anleger wichtig: Wer Freistellungsanträge bei seiner Bank gestellt hat und erfahrungsgemäß über diesen neu geltenden jährlichen steuerfreien Beträgen liegt, muss umdenken.

Zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, allerdings noch einmal verschoben, wurde die Abschaffung von Spekulationsfristen . Sie betreffen Wertpapierbesitzer, aber auch Immobilienbesitzer, die nicht in den Wohnobjekten wohnen. Grundsätzlich hat die Regierung vor, die Spekulationsfristen – ein Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahre bei nicht selbst genutzten Immobilien – vollständig abzuschaffen. Das Projekt ist für den 1. Januar 2008 vorgesehen und wird aller Voraussicht nach im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform und der damit einhergehenden Kapitalertragsbesteuerung geregelt werden. Bis in den Herbst hinein verhandeln Finanzpolitiker beider Koalitionsparteien auf Bundes- und Länderebene an den Eckpunkten der Reform. Erste Klarheit wird es also frühestens im Oktober, und dann etwas konkreter, zu Beginn des nächsten Jahres geben. Dann nämlich will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) einen Gesetzentwurf in die Parlamentsdiskussion geben.

Spätestens dann wird klar sein, dass Kapitalerträge in jedem Fall versteuert werden müssen. Haltefristen zur Steuervermeidung wird es nicht mehr geben. Spannend bleibt insbesondere für Immobilienanleger, welche Rückwirkungsklauseln das Gesetz vorsehen wird. Möglich, dass die Vorlage des Kabinettsentwurfs als Stichtag gelten wird, bis zu dem eine Haltefrist steuerschonend anerkannt wird.

Von 2008 an soll dann auch für Kapitalerträge, die über dem Freistellungsbetrag liegen, eine sogenannte Abgeltungsteuer gezahlt werden. Die neue Steuer soll ab 2008 bei 30 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag: 31,65 Prozent) und ab 2009 bei 25 Prozent (26,38 Prozent) liegen. Nach Handelsblatt-Informationen diskutieren die Finanzpolitiker der Koalition inzwischen auch über eine Verschiebung der Abgeltungsteuer auf 2009. „Es wäre sinnvoller, sie in einem Schritt mit 25 Prozent einzuführen“, sagte am Mittwoch ein Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Unternehmensteuerreform dem Handelsblatt.

Details wird man zuerst in diesem Herbst und dann später mit der Vorlage des Gesetzentwurfes sehen. Nach den Verhandlungen der Koalitionsparteien über die Ertragsteuer scheint die Frage einer Definitivbesteuerung vom Tisch zu sein. Das heißt, auch in Zukunft kann jeder Sparer, dessen Bank im Jahresverlauf die Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen abgezogen und dem Fiskus überwiesen hat, mit der alljährlichen Einkommensteuererklärung noch einmal überprüfen, ob er zu viel Steuern auf seine Zinsen und Dividenden gezahlt hat. Denn: Wer wenig Einnahmen hat, etwa aus Arbeitseinkommen, und mit dem Grenzsteuersatz unter der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge liegt, der braucht auch die 30 oder 25 Prozent auf die Kapitalerträge nicht zu bezahlen und erhält einen Ausgleich zu seinem persönlichen Steuersatz.

In der politischen Diskussion war lange Zeit der Gedanke, den Steuersatz gleich ab 2008 auf 25 Prozent, dann aber wegen der höheren Steuerausfälle als Definitivbesteuerung festzulegen. Kleinverdiener hätten in diesem Fall allerdings langfristig das Nachsehen gehabt.

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