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Wirtschaft: Neue Tricks der Abzocker im Internet

Rechnungen für unerwünschte Abonnements

Obwohl sich die gesetzlichen Regeln für kostenpflichtige Einwahldienste im Internet seit Ende 2003 verschärft haben, machen dubiose Dialer-Firmen mit neuen Tricks munter weiter. Hunderte von Beschwerden liegen den Verbraucherzentralen derzeit über Rechnungen für angebliche Erotik-Abonnements im Internet vor. „Jede Woche kommen neue dazu“, sagt Guido Steinke von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Masche ist stets die selbe. Rechnungen über Beträge von 49 oder 69,95 Euro flattern überraschten Internetsurfern ins Haus. Sie stammen von Firmen wie Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS), Digital Web Media (DWM) oder Hamburger Forderungsmanagement (HFM). Dass die Versender ihre Forderungen über eigene Rechnungen stellen und nicht über die Telefonrechnung einziehen, unterscheidet diese Methode von dem Vorgehen anderer Dialer-Anbieter. Neu ist, dass das Einwahlprogramm die Telefonnummer des Nutzers ausspioniert. Über die Nummer ermitteln Firmen dann die Adresse des Nutzers, der den Dienst nicht einmal in Anspruch genommen hat.

„Häufig bezahlen die Betroffenen die Rechnungen gutgläubig“, sagt Steinke. Sie fürchten, beim Surfen im Netz versehentlich auf eine falsche Internetseite geraten zu sein. „Zudem will sich nicht jeder wegen 50 oder 60 Euro mit rechtlichen Schritten befassen“, sagt Steinke. Darauf bauen die unseriösen Anbieter. Dabei ist für die Verbraucherschützer klar: Solche Rechnungen sind unberechtigt und sollten auf keinen Fall bezahlt werden. Auch auf die zum Teil wüsten Drohungen mit Pfändung, Vollstreckung oder Gerichtsvollzieher in später folgenden Mahnungen sollte gelassen reagiert werden, rät Steinke. „Sie sind nur dazu da, die Empfänger einzuschüchtern.“

Inzwischen beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft Hamburg mit dem unerwünschten Dialer, der sich entweder durch Anklicken eines Werbebanners oder eines Schaltknopfes im Internet unbemerkt auf dem Rechner installiert und eine Verbindung zu einer Frankfurter Rufnummer herstellt. Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist darauf aufmerksam geworden. Weil der Dialer weder bei der Behörde gemeldet ist, noch die für Dialer vorgegebenen Nummern verwendet, müssen Betroffene die Rechnung nicht zahlen.

„Mit der Regulierung bei Dialern ist die Abzocke noch lange nicht verschwunden“, sagt Martin Müller von der Verbraucherberatung Teltarif. „Im Gegenteil: Die schwarzen Scharfe werden erfinderisch.“ Er rät, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wozu spezielle Schutzprogramme gegen unerwünschte Internetverbindungen oder das Sperren bestimmter Nummern, die Dialer nutzen, gehören.

Erscheinen nicht nachvollziehbare Beträge auf der Telefonrechnung, sollten Betroffene dagegen begründeten Einspruch beim Festnetzanbieter und dem entsprechenden Dienst einlegen, rät die Regulierungsbehörde. In diesem Fall muss der strittige Betrag inklusive Mehrwertsteuer zunächst nicht bezahlt werden. Eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale ist jedoch ratsam. Denn der Nutzer muss beweisen, dass nicht er, sondern der Diensteanbieter einen Fehler gemacht hat.

Tobias Symanski

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