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Wirtschaft: Nicht nur eine Frage der Ehre

Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Manche profitieren davon auch persönlich

Von Arvid Kaiser 23 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig. So ist derzeit auf großformatigen Werbeplakaten zu lesen. Freiwillig, das bedeutet: nicht für Geld. Ohne diese Menschen wäre das soziale Leben in Vereinen, Kirchen oder Jugendgruppen kaum zu bezahlen. Seit einiger Zeit entdeckt auch die Politik die Vorzüge des Ehrenamts. Der Berliner Senat etwa hat André Schmitz, den Leiter der Senatskanzlei, zum „Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement" ernannt.

Die freiwilligen Helfer sollen nicht nur die Lücken im sozialen Netz füllen. Vielmehr geht es um das Ziel einer Bürgergesellschaft. Eine materielle Unterstützung für die Ehrenamtlichen könne das Land Berlin aber nicht leisten. Dazu sei das Land finanziell nicht in der Lage. Doch so ganz ohne handfesten Anreiz kommt auch die selbstloseste Hilfsbereitschaft nicht immer zum Vorschein.

STEUERN

Wer nebenberuflich pädagogische Arbeit leistet, profitiert vom „Übungsleiterprivileg" des Einkommenssteuergesetzes. Er darf bis zu 1848 Euro im Jahr (154 Euro im Monat) steuerfrei als Aufwandsentschädigung verdienen. Das betrifft einen Großteil der in Vereinen tätigen Freiwilligen, von Sporttrainern über Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Pfleger bis zu Künstlern. In der Regel bleibt die Aufwandsentschädigung unter 154 Euro im Monat. „Wenn man diese Grenze überschreitet, können die Kosten gegengerechnet werden", rät der Münchener Steuerberater Dominik Brach. Eine Alternative ist, sich die Auslagen erstatten zu lassen. Denn auch für Reise-, Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskostenzuschüsse gibt es eine steuerfreie Pauschale: Über die normalen Werbungskosten hinaus dürfen es nicht mehr als 256 Euro im Jahr sein. Nebenberufliche Arbeit setzt nicht unbedingt einen Hauptberuf voraus: Auch Hausfrauen, Studenten, Arbeitslose oder Rentner können einen Nebenberuf ausüben, wenn die jährliche Arbeitszeit weniger als ein Drittel einer Vollzeitstelle ausmacht.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass die Arbeit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Davon gehen die Finanzbehörden meist aus, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. In solchen Vereinen lässt sich das freiwillige Engagement mit einer weiteren Steuerersparnis verbinden: Mitgliedsbeiträge und in manchen Fällen auch Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Auch der für das Ehrenamt erbrachte Aufwand kann als Spende deklariert werden, wenn man auf eine Entschädigung verzichtet.

VERSICHERUNGEN

Interessenvertreter der Ehrenamtlichen beklagen seit langem eine mangelnde soziale Absicherung. Die freiwilligen Helfer mussten bislang häufig allein für Unfälle oder Schadenersatzforderungen aufkommen. Inzwischen ändert sich das: Seit zwei Jahren bezieht die gesetzliche Unfallversicherung auch ehrenamtlich Tätige wie Vereinsvorstände ein. Große Verbände, Vereine und Kirchen haben für ihre Ehrenamtlichen meist eigenständig Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. „Aber nach wie vor ist da eine große Lücke", sagt Birger Hartnuß, Referent des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.

Viele Menschen leisten freiwillige Arbeit außerhalb der anerkannten Institutionen. Für diese Fälle bieten neuerdings einige Bundesländer eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung an. Dafür muss man sich nicht persönlich anmelden, sondern kann Schadensfälle direkt der Versicherung melden. Die zahlt, wenn das Land die ehrenamtliche Arbeit anerkennt und keine andere gesetzliche oder private Versicherung den Schaden deckt. Als Vorreiter gilt Rheinland-Pfalz mit einer sehr weit reichenden Regelung, die auch ehrenamtliche Tätigkeiten von Rheinland-Pfälzern außerhalb der Landesgrenzen absichert. Seit 2005 hat auch Berlin eine solche Sammelversicherung mit der Zürich-Gruppe abgeschlossen.

JOB

Freiwilliges Engagement zahlt sich oft bei der Jobsuche aus. „In den USA schauen die Unternehmen schon längst stärker darauf. Diese Ansätze gewinnen bei uns stärker an Bedeutung", sagt Birger Hartnuß. Gerade in höheren Positionen gereiche es schon beinahe zum Nachteil, kein Ehrenamt vorweisen zu können. Deshalb sei es gut, wenn beispielsweise Schulen freiwilliges Engagement im Zeugnis vermerken. „Auch das kann helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden." In derselben Weise wirkt der „Berliner Freiwilligen-Pass", den es seit September 2005 gibt. Zunächst ist das nur ein Stück Papier, auf dem das Land die ehrenamtliche Leistung vermerkt und anerkennt. Mit dem staatlichen Siegel bekommt die Angabe des Ehrenamts bei der Bewerbung mehr Gewicht. Der Freiwilligen-Pass ist mit dem Europass kompatibel, der nach dem Willen der EU-Kommission den europaweiten Vergleich von Lebensläufen und Zeugnissen ermöglichen soll.

QUALIFIKATION

Oft bekommen ehrenamtliche Helfer von ihren Organisationen Lehrgänge geboten. In manchen Tätigkeiten, zum Beispiel Telefonseelsorge oder Hospizarbeit, ist die Teilnahme daran sogar Voraussetzung. „Das sind richtige, ausgeklügelte Ausbildungsgänge", sagt Birger Hartnuß. Ähnlich (halb-)professionell geht es bei Technischem Hilfswerk, freiwilliger Feuerwehr und Sportvereinen zu. Diese Qualifikation ist wohl der größte geldwerte Vorteil, den die freiwillige Arbeit bringt.

RABATTE

In vielen Städten gibt es „Ehrenamts-Cards", die beispielsweise zu ermäßigten Fahrten mit Bus und Bahn oder Eintritt in öffentliche Einrichtungen berechtigen. Einzelne Vereinigungen organisieren ermäßigte Freifahrscheine für Bus und Bahn oder verhelfen ihren Mitgliedern zu kostenlosem Eintritt bei Festen. Wer Jugendgruppen betreut, kann mit der „Jugendleitercard", abgekürzt „Juleica", bundesweit verbilligt oder völlig kostenfrei bestimmte Einrichtungen besuchen, beispielsweise Schwimmbäder oder Kinos.

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