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Wirtschaft: Nichts für Anfänger

Mit Steuerprogrammen für den PC erzielen Laien nicht immer optimale Ergebnisse

Für die Finanzämter sind sie kein Fluch, eher ein Segen: Steuerprogramme für den PC – wie das von den Finanzämtern kostenlos zu beziehende „ElsterFormular“ (siehe Kasten). Aber auch die anderen Steuerprogramme mit Elster-Modul erleichtern den Ämtern die Arbeit, weil die Daten der Bürger nicht mehr gelesen und abgetippt werden müssen, sagt Matthias Kolbeck, Sprecher der Berliner Finanzverwaltung. Das zahle sich für den Steuerkunden aus, dessen per Elster eingesandte Anträge „in der Regel in vier Wochen“ bearbeitet würden.

So schön das ist, das Hauptziel jedes Steuerzahlers ist jedoch, möglichst viel Einkommensteuer erstattet zu bekommen – und zwar mit möglichst wenig Aufwand und zu geringen Kosten. Statt zum Steuerberater zu gehen, fällt darum immer häufiger die Wahl auf eines der verschiedenen Steuerprogramme für den PC, die eine möglichst hohe Rückzahlung rausholen sollen. Doch so einfach wie in der Werbung ist das in der Praxis nicht. Denn wie gerade wieder eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben hat, sind die besten Programme für die Steuererklärung am Computer nicht automatisch die Werkzeuge, mit denen der Steuerlaie am besten zurecht kommt.

Für die aktuelle Ausgabe von „Finanztest“ hat die Stiftung insgesamt acht solcher Steuerprogramme in den verschiedenen Versionen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die wenigsten Fehler machten die für den Test eingesetzten Steuerlaien mit zwei Programmen, die bei der Gesamtbeurteilung jedoch nicht auf den ersten Plätzen standen, sondern erst auf den hinteren Rängen folgten.

Auf der einen Seite befinden sich also die Profitester, die seit Jahren Erfahrung in der Beurteilung von Steuerprogrammen haben und die in ihrem Urteil somit jenen Anwendern am nächsten kommen, die ebenfalls seit Jahren ihre Steuer am PC erledigen. Auf der anderen stehen die Laientester, die zwar bei sämtlichen Programmen auf Anhieb die Standardeingaben aus der Lohnsteuerkarte und zu den Werbungskosten machen konnten, aber mit den Kapiteln zur Veranlagung volljähriger Kinder sowie zur Vermietung und Verpachtung erhebliche Schwierigkeiten hatten.

Immerhin, das Programm QuickSteuer von Taxman schnitt bei den Laien an der Tastatur erheblich besser ab als die Konkurrenten. Zwar machten die Steuerunkundigen auch mit diesem Programm – wie mit den übrigen auch – eine Reihe von Fehlern, doch bei QuickSteuer und dem Steuerlotsen von Home Data (mit ausreichend bewertet) waren es weniger als bei den Konkurrenzprodukten.

Die geringsten Abweichungen erzielte dabei das Programm Wiso Sparbuch, der Testsieger der diesjährigen Untersuchung. Insgesamt aber, so zeigte dieser Test, entscheidet weniger das Programm darüber, ob man die Möglichkeiten für Steuerrückzahlungen am besten ausschöpft, als vielmehr das eigene Steuerwissen. Die Noten, die die Programme erhielten, lagen bei Wiso Sparbuch 2005, Steuer-Spar-Erklärung 2005, Taxman2005, tax 2005 Standard, QuickSteuer 2005 und MaxTax 2005 Standard sehr dicht beieinander. Alle erhielten als Gesamtnote ein „gut“. Entscheidend für die Rangfolge war die Zahl und die Schwere der Eingabefehler für zwei ausgewählte Musterfälle. Für Normalverbraucher lässt der Test dennoch nur ein Ergebnis zu: Nur das Programm QuickSteuer von Lexware hinterließ bei den Laientestern einen positiven Gesamteindruck und minimierte zugleich die Anzahl der gemachten Eingabefehler.

Dabei hängt viel davon ab, wie gut man ein Programm bereits kennt. Wer sich in den Vorjahren an ein Produkte gewöhnt hat, sollte darum auch tunlichst dabei bleiben, vorausgesetzt, es gehört zu den Produkten, die in Tests eine gute Note erhielten. Die Treue dazu zahlt sich einerseits finanziell aus, da für Besitzer von Vorjahresversionen zumeist ein Abschlag gewährt wird. Andererseits entfällt die zusätzliche Eingewöhnungszeit in ein neues Programm, die sinnvoller für das Nachlesen wichtiger Steueränderungen genutzt werden kann. Die Anforderungen an die Hardware waren bei allen Programmen erfreulich gering: Ein Windows-Rechner mit Pentium-133-Prozessor reichte aus.

Übrigens: Die Anschaffungskosten von Steuerprogrammen für den Computer kann bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden.

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