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© Thilo Rückeis

Pendlerpauschale: Jeder Kilometer zählt

Pendler bekommen jetzt Geld vom Finanzamt zurück: Mit welchen Summen man rechnen kann – und was man beachten sollte.

Berliner können sich in den nächsten Wochen auf Geld vom Finanzamt freuen. „In den ersten drei Monaten dieses Jahres wollen wir alle Rückerstattungen erledigt haben“, sagt Kristina Tschenett, Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Bedanken können sich die Steuerzahler beim Bundesverfassungsgericht. Das hatte Anfang Dezember die bis dahin gültige Pendlerpauschale kassiert. Nun können rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder alle Fahrtkosten – vom ersten Kilometer an – steuerlich abgesetzt werden. Die von der großen Koalition seinerzeit beschlossene Einschränkung, dass die rund 15 Millionen Pendler die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs selbst tragen müssen, ist vom Tisch. Konsequenz: Für das Steuerjahr 2007 muss der Fiskus den Pendlern zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

WER KANN DIE PENDLERPAUSCHALE IN ANSPRUCH NEHMEN?

Alle Arbeitnehmer, die nicht zu Hause arbeiten. Dabei ist es zunächst egal, wie man sich zur Arbeit und zurück bewegt. „Nicht nur Autofahrer, auch Fußgänger und Radfahrer können ihren Arbeitsweg von der Steuer absetzen“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gleiches gilt für Bahnreisende und Mopedfahrer. Auch Mitglieder von Fahrgemeinschaften können ihre Fahrtkosten absetzen. Und auch die Kombination verschiedener Transportmittel ist steuerlich absetzbar: „Wer einen Kilometer zum Bahnhof läuft, dann 20 Kilometer mit dem Zug fährt und anschließend noch zwei Kilometer mit dem Bus zur Arbeit fährt, kann die vollen 23 Kilometer absetzen“, weiß Rauhöft.

Nicht-Autofahrer sind jedoch in einem Punkt benachteiligt: Sie können ihre Fahrtkosten nur bis zu einer Obergrenze von 4500 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, das entspricht einem einfachen Weg von 54 Kilometern. Für Autofahrer gilt diese Begrenzung nicht. Tipp: Wer meist mit der Bahn unterwegs ist, aber mit dem Auto zum Bahnhof fährt oder an bestimmten Tagen ausschließlich den Pkw nimmt, kann die Autokilometer auf die 4500-Euro-Grenze aufschlagen.

WIE VIELE ARBEITSTAGE KANN MAN IN DER STEUERERKLÄRUNG ANSETZEN?

Bei einer Fünf-Tage-Woche kann man 220 bis 230 Arbeitstage ansetzen, bei einer Sechs-Tage-Woche 260 bis 280 Tage.

WIE HOCH WIRD DIE ERSTATTUNG SEIN?

Das Bundesfinanzministerium hat ausgerechnet, dass sich für einen durchschnittlichen Pendler die Steuerschuld um rund 350 Euro im Jahr verringert, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro im Jahr bereits durch andere Ausgaben ausgeschöpft ist. Grundsätzlich gilt: Wie viel das Finanzamt zurückzahlt, hängt von der Entfernung zum Arbeitsplatz, dem persönlichen Steuersatz und der Höhe anderer berufsbedingter Aufwendungen ab.

Keine weiteren Werbungskosten: Wer keine weiteren Werbungskosten absetzen kann und nicht weiter als 14 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, wartet vergeblich auf eine Rückzahlung. Dessen Fahrtkosten sind nämlich komplett durch den Arbeitnehmerpauschbetrag abgedeckt.

Arbeitnehmerpauschale erschöpft: Wer die Pauschale aber bereits mit Gewerkschaftsbeiträgen, Arbeitsmitteln, Fachbüchern, Dienstreisekosten, Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung und sonstigen arbeitsbedingten Ausgaben ausgeschöpft hat, kann auf eine Überweisung vom Finanzamt hoffen. Bei Spitzenverdienern (45 Prozent Einkommensteuer inklusive Reichensteuer) ist eine Erstattung von maximal 655 Euro (inklusive Solidaritätszuschlag) drin, hat Steuerexperte Rauhöft ausgerechnet. Was weniger Betuchte erwarten können, sehen Sie auf der Tabelle unten auf der Seite.

WER MUSS AKTIV WERDEN?

„Wenn die Arbeitnehmer den vollen Arbeitsweg in ihrer Steuererklärung angegeben haben, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Das geht vollautomatisch“, berichtet Kristina Tschenett von der Senatsverwaltung.

Wer in der Steuererklärung dagegen im vorauseilenden Gehorsam die ersten 20 Kilometer unterschlagen hat, muss aktiv werden und dem Finanzamt jetzt die wahre Entfernung mitteilen. Für die Nachmeldung reichen ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim Sachbearbeiter.

Die Steuerzahler, die sich die alte, ab dem ersten Kilometer gültige Pendlerpauschale auf der Steuerkarte haben eintragen lassen, müssen nichts tun – sie haben aber auch vom Finanzamt nichts zu erwarten. Diese Pendler sind nämlich bereits in den Genuss der vollen steuerlichen Absetzbarkeit gekommen. Übrigens: Bei den Bescheiden für das Steuerjahr 2008 berücksichtigt der Fiskus bereits jetzt die neue Regelung.

ZAHLT DAS FINANZAMT ZINSEN?

Erst dann, wenn die Rückerstattung nicht bis März auf den Weg gebracht ist. Steuererstattungen werden nämlich erst nach Ablauf von 15 Monaten zinspflichtig. Da die verfassungswidrige Pendlerpauschale am 1. Januar 2007 in Kraft getreten war, fallen Zinsen erst ab April 2009 an.

SOLL MAN SICH DIE FAHRTKOSTEN ALS FREIBETRAG EINTRAGEN LASSEN?

Der Vorteil: Wer sich die Fahrtkosten bereits auf der Steuerkarte eintragen lässt, spart schon mit der Gehaltszahlung Steuern und hat so mehr netto vom Brutto. Allerdings geht das nur, wenn die Werbungskosten im Jahr voraussichtlich 1520 Euro oder mehr betragen, warnt Uwe Rauhöft vom NVL. Man muss also über den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro noch mindestens 600 Euro an weiteren Werbungskosten geltend machen können.

WAS IST MIT DEM KINDERGELD?

Die Frage klingt paradox, ist aber berechtigt. Denn auch Kinder, die in der Ausbildung sind, können jetzt nachträglich ihre Fahrten zur Ausbildungsstätte wieder vom ersten Kilometer an steuerlich abrechnen. Diese Entfernungskilometer können dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen des Sprösslings unter die wichtige Grenze von 7680 Euro im Jahr rutscht. Ist das der Fall, erhalten die Eltern wieder Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag. Betroffene sollten daher umgehend mit der Familienkasse in Kontakt treten. Wichtig: Am Kindergeldanspruch hängen noch weitere Leistungen – etwa das Baukindergeld, die Kinderzulage bei der Riester-Rente, das Wohngeld oder Bafög.

Auf www.steuerberaten.de können Sie sich kostenlos ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Steuerrückzahlung für das Jahr 2007 ausfällt

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