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PENDLERPAUSCHALE: Warten auf das Bundesverfassungsgericht

Der Streit um die Pendlerpauschale geht weiter. Der Bundesfinanzhof hält die 2007 in Kraft getretene Streichung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs für verfassungswidrig (Az.

Der Streit um die Pendlerpauschale geht weiter. Der Bundesfinanzhof hält die 2007 in Kraft getretene Streichung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs für verfassungswidrig (Az. VI R 17/07). Nach geltendem Recht können Pendler erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen.

Jetzt warten alle auf das Bundesverfassungsgericht, das demnächst entscheiden wird (Az. BvL 1/07 und 2/07). Für die Steuererklärung 2007 gilt: Man kann die Pauschale wie früher vom ersten Kilometer an eintragen. Das Finanzamt wird das nicht akzeptieren, hält den Steuerbescheid bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts aber offen. Das Finanzamt behält so aber zunächst das Geld. Wer das nicht will, muss Einspruch gegen den Bescheid einlegen und einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“stellen. Den muss das Finanzamt akzeptieren und in einem neuen Steuerbescheid auch die ersten 20 Kilometer berücksichtigen. hwf

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