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Wirtschaft: Punktabzug bei Wohlverhalten

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt ein Register über Verkehrssünder. Wer guten Willen zeigt, wird vorzeitig daraus gelöscht Gefürchtete Kartei: Wer mehr als 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein

Jedes Jahr listet das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die häufigsten Verkehrsdelikte auf: Rasen, Überfahren einer roten Ampel, Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein, Missachtung der Vorfahrt – alles ist dabei. Verstöße werden durch Bußgeldbescheide, richterliche Urteile oder Strafbefehle geahndet. Bleibt das Bußgeld unter 40 Euro, hat man Glück gehabt. Denn dann gibt es keinen Punkt im Verkehrszentralregister.

Grundsätzlich muss man zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterscheiden. Für Ordnungswidrigkeiten erhält man einen bis vier Punkte, Straftaten werden mit fünf bis sieben Punkten geahndet. Wie hoch die Geldbuße für die einzelnen Vergehen ist und wie viele Punkte man zusätzlich kassiert, zeigen folgende Beispiele:

ZU SCHNELL GEFAHREN

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Pkw) innerhalb geschlossener Ortschaften

um mehr als 20 km/h: 50 Euro Geldbuße und ein Punkt

um mehr als 25 km/h: 60 Euro Geldbuße und drei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot, wenn es innerhalb eines Jahres ein zweites Mal zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h kommt

um mehr als 40 km/h: 125 Euro Geldbuße und vier Punkte sowie ein Monat Fahrverbot

ROTE AMPEL ÜBERFAHREN

50 Euro Geldbuße und drei Punkte. Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, vier Punkte

VORFAHRT GENOMMEN

Nichtbeachtung der Vorfahrt und Gefährdung des Vorfahrtberechtigten: 50 Euro Geldbuße und drei Punkte

FAHREN OHNE FÜHRERSCHEIN

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten und wird vom Gericht entschieden. Fest steht jedoch: Sechs Punkte kommen ins Verkehrszentralregister.

FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS

250 Euro Geldbuße, vier Punkte sowie ein Monat Fahrverbot bei mindestens 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol. Wer auffällig fährt (Schlangenlinien) und über 1,1 Promille im Blut hat, begeht eine Straftat, die mit sieben Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird.

LÖSCHUNG DER PUNKTE

Die Punkte stehen jedoch nicht für immer im Flensburger Zentralregister sondern werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten erfolgt dies nach zwei Jahren. Die Punkte bei Straftaten werden nach fünf Jahren getilgt, sofern es sich nicht um Vergehen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss handelt oder der Führerschein entzogen wurde. Bei diesen Delikten dauert es zehn Jahre, bis die Punkte vom Konto verschwinden.

Nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist gilt aber noch eine einjährige Überliegefrist. „Dabei werden die Punkte noch im Computer gespeichert, um zu vermeiden, dass ein weiterer Verstoß zwar am Ende der Frist begangen, jedoch erst nach deren Ablauf bekannt wird und somit nicht mehr rechtzeitig auf dem Konto vermerkt wird“, erklärt Stephan Elsner vom Kraftfahrt-Bundesamt. Wichtig ist, dass bei der Überliegefrist stets der Tag der Tat als Stichtag gilt und nicht wie bisher der Tag der Rechtskraft.

IDIOTENTEST

Will man die Punkte vorzeitig abbauen, ist es möglich, freiwillig an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule oder einer verkehrspsychologischen Beratung – auch Idiotentest genannt – teilzunehmen. Die Zahl der Punkte, die auf diese Weise abgebaut werden können, richtet sich nach der Anzahl der Punkte auf dem Konto.

Mit einem Punktestand von bis zu acht Einträgen lassen sich durch ein Aufbauseminar vier Punkte abbauen. Bei neun bis 13 Punkten verliert man zwei Punkte. Ab 14 Punkten ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar ohnedies Pflicht. Will man bei einem Kontostand von 14 bis 17 Punkten Rabatt, muss man zur verkehrspsychologischen Beratung. Bei Erfolg werden dafür immerhin zwei Punkte gutgeschrieben. Sowohl das Seminar als auch der Test können jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Abbau der Punkte führen. Bei 18 Punkten ist alles vorbei – die Fahrerlaubnis wird für sechs Monate entzogen.

Eine freiwillige Teilnahme am „Idiotentest“ ist jedoch gut zu überlegen. Zum einen kostet er 450 Euro, und auch das Bestehen ist nicht so einfach, wie Gregor Samimi, Verkehrsexperte des Deutschen Anwaltvereins, weiß: „Bei dem Test soll die charakterliche Eignung eines Fahrers getestet werden. Dazu führt man ein Gespräch mit einem Psychologen, das es durchaus in sich hat. Besser man besucht vorher einen Lehrgang, um nicht durchzufallen.“ Da dieser aber auch bis zu 450 Euro kosten kann, sollte man sich eine Teilnahme gut überlegen, meint der Anwalt.

Dana Nowak

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