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RECHTS Frage: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

20 Prozent mehr für die PKV?

Meine private Krankenversicherung erhöht die Beiträge um 20 Prozent. Ich bin jetzt 40 Jahre alt. Soll ich den Versicherer wechseln, oder was kann ich sonst gegen die Erhöhung tun?

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) von 20 Prozent sind keine Ausnahme. Die aktuellen Beitragserhöhungen beruhen zum einen auf den höheren Krankheitskosten. Auf der anderen Seite gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, in dessen Folge nunmehr die Beiträge in der Krankenversicherung für Männer und Frauen gleich gestaltet sein müssen. Bisher haben Frauen immer mehr für die private Krankenversicherung als Männer gezahlt.

Gegen steigende Beiträge in der PKV kann man in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln, der unter Umständen gleichartige oder geminderte Leistungen beinhaltet. Vorteil dieses Tarifwechsels ist, dass die Altersrückstellungen, die mit Beginn des Versicherungsvertrages angespart wurden, in voller Höhe erhalten bleiben. Insoweit wird dann auch der neue Tarifbeitrag nicht nach dem höheren Eintrittsalter, sondern nach dem Ersteintrittsalter berechnet. Man kann auch die Selbstbeteiligung bei der Krankheitskostenvollversicherung erhöhen, um so die Beiträge zu senken.

Es gibt auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Zahntarife und Krankenhaustarife zu verändern. Erkundigen Sie sich im eigenen Unternehmen nach Alternativtarifen. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages und Wechsel zu einem anderen, unter Umständen preisgünstigeren Versicherer ist in diesem Jahr noch nicht zu empfehlen.

Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Regelungen die Mitnahme einer Altersrückstellung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens noch nicht vorsehen. Mit Wechsel des Versicherungsunternehmens gilt dann zur Berechnung der Beitragsgrundlage neben den Leistungen auch das jeweilige Eintrittsalter und gegebenenfalls auch die Vorerkrankungen. Unter Umständen bilden auch eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten ein zusätzliches Hindernis.

Die Rechtslage wird sich allerdings ab 2009 ändern. Das neue Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Altersrückstellungen teilweise in das neue Versicherungsverhältnis bei einem anderen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden können. Allerdings betrifft dieses nur einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen, aufgrund der Krankenversicherungspflicht bezogen auf den so genannten Standardtarif.

Mit 40 Jahren kann der Wechsel zu einem anderen Unternehmen durchaus noch sinnvoll sein, insbesondere wenn die Altersrückstellungen noch nicht sehr hoch sind. Der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sollte in diesem Jahr aber noch wohl überlegt werden, da ja hier die Altersrückstellungen generell beim alten Versicherer bleiben. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Francke

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