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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Rente für Arbeit im Ausland?

Ich habe nicht nur in Deutschland, sondern auch einige Jahre in Österreich und in der Schweiz gearbeitet. Was bedeutet das für meine Rente?

Wenn Sie zeitweise im europäischen Ausland gearbeitet haben, gelten für Sie die so genannten „EWG-Verordnungen“. Sie finden Anwendung in den Mitgliedstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und über das Freizügigkeitsabkommen auch in der Schweiz. Danach gilt: Jedes Land muss nur für die Zeiten Rente zahlen, in denen Sie dort beschäftigt waren oder Beiträge gezahlt haben. Falls Sie nur dann Anspruch auf eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung haben, wenn Ihre deutschen und Ihre ausländischen Zeiten zusammengerechnet werden, findet eine zwischenstaatliche Berechnung statt. Ist bei Ihnen dagegen der Rentenanspruch auch allein aus deutschen Versicherungszeiten erfüllt, wird die Rente zusätzlich nach deutschem Recht berechnet. Die höhere Rente wird Ihnen ausgezahlt.

Haben Sie in einem Land Versicherungszeiten von unter einem Jahr zurückgelegt, gelten Besonderheiten: Reicht dieses eine Jahr nicht für einen eigenständigen Rentenanspruch in dem betreffenden Land aus, müssen die anderen Staaten, in denen Sie einen Anspruch haben, einspringen und die wenigen Zeiten mit abgelten. So ist gesichert, dass Ihr nach ausländischem Rentenrecht erworbener Anspruch nicht deshalb gekürzt wird oder wegfällt, weil Sie in einem anderen Staat wohnen.Foto: Thilo Rückeis

an Stefan Braatz

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