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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung

Wie bleibe ich länger fit?

Ich bin von den neuen Regelungen zur Rente mit 67 betroffen. Gern will ich, wenn mein Arbeitgeber mich lässt, bis zu diesem Zeitpunkt arbeiten. Doch bekanntlich steigt mit dem Alter auch das Krankheitsrisiko. Wie kann mich die Rentenversicherung unterstützen, damit ich länger gesund bleibe und länger arbeiten kann?

Zu den Hauptaufgaben der gesetzlichen Rentenversicherer gehören die Klärung von Versicherungskonten, das Erteilen von Rentenauskünften und -informationen sowie das Berechnen und Zahlen von Renten. Aber auch ein weiterer wichtiger Baustein im Sozialleistungssystem fällt der gesetzlichen Rentenversicherung zu: Für einen Großteil der Erwerbstätigen ist die gesetzliche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für die Durchführung von medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsleistungen. Deren Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder wesentlich zu bessern. Davon profitieren letztlich die Versicherten selbst und auch deren Arbeitgeber.

Medizinische Rehabilitation berücksichtigt hierbei alle körperlichen und psychischen Einschränkungen oder Fähigkeitsstörungen, die zu Beeinträchtigungen bei der Erwerbsfähigkeit führen. Das ganzheitliche, individuell auf den Patienten abgestimmte Rehabilitationskonzept der Rentenversicherung bietet eine Behandlung durch Ärzte und Therapeuten auf hohem Niveau.

Daneben kann die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, früher berufsfördernde Leistungen genannt, erbringen. Diese umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie etwa behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, sonstige Hilfsmittel zur Berufsausübung oder Kraftfahrzeughilfe. Entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen kann beispielsweise der Arbeitsplatz so umgestaltet werden, dass die bisherige Tätigkeit im Betrieb auch weiter ausgeübt werden kann. Welche Leistung konkret erforderlich ist, wird in einem Antragsverfahren ermittelt.

Im Rahmen der Beratungsleistungen zum sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützt. Betriebliches Eingliederungsmanagement soll helfen, gegenwärtige Arbeitsunfähigkeiten zu beseitigen und künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Hierzu hat die Deutsche Rentenversicherung Bund gerade in Teilen Berlins und Brandenburgs den Aufbau eines flächendeckenden Beratungsangebots modellhaft mit gutem Erfolg erprobt. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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